Gastgeber und Vermieter in Uhldingen-Mühlhofen wehren sich gegen die elektronische Meldepflicht und die Weitergabe personenbezogener Daten ihrer Gäste an die Gemeinde. Ersteres wegen Kapazitätsengpässen, zweiteres wegen Haftungsfragen bezüglich des Datenschutzes. Hintergrund der Meldepflicht ist unter anderem die Ermittlung und Zahlung der Kurtaxe.

Näheres zur Auseinandersetzung zwischen Gastgebern und Verwaltung erläuterte der Gastgeberverein Uhldingen-Mühlhofen bei seiner Hauptversammlung. Laut einer Pressemitteilung sprach Vorsitzender Herbert März über die Vermieter, „die auf Basis der vorgesehenen Härtefallregelung von der verpflichtenden elektronischen Meldung ausgenommen werden wollten“. Befreiungsanträge seien Ende des Jahres 2018 und Anfang des Jahres 2019 fristgerecht vor Saisonbeginn gestellt worden.

Vielzahl von Kurzzeitgästen zu bewältigen

Annerose Häußermann vom Gastgeberverein erklärte auf SÜDKURIER-Nachfrage, um welche Vermieter es geht: „Es handelt sich um Hotelbetriebe bis hin zu Privatvermietern von Ferienwohnungen und Gästezimmern sowie Fremdverwaltungen von Ferienwohnungen. Hier sind Vermieter meist außerhalb Uhldingens wohnhaft.“ Während bei privaten Vermietern und Fremdverwaltungen überwiegend die Tatsache eine Rolle spiele, dass nur eine Person, meist der Eigentümer, mit Vermietung und Verwaltung betraut sei, sei bei größeren Betrieben wie Hotels und zum Beispiel einem Camping-Familienbetrieb das Problem, dass dort unzureichend Kapazitäten vorhanden seien, um die Vielzahl von Kurzzeitgästen abwickeln zu können.

24 Anträge auf Befreiungen von Meldepflicht

Bürgermeister Edgar Lamm berichtete auf Anfrage dieser Zeitung von insgesamt 24 Anträgen auf Befreiungen. Davon sei zehn Anträgen stattgegeben worden, sagte Lamm: „Es sind dies Kleinbetriebe ohne Vermittler, vorwiegend aus Altersgründen und ohne PC-Kenntnisse.“ Vereinsvorsitzender März erläuterte bei der Hauptversammlung, dass die Antragsteller sehr lange vergeblich auf einen rechtsverbindlichen Bescheid seitens der Verwaltung gewartet hätten: „In Einzelfällen wurden Ablehnungen nur per E-Mail und ohne Rechtsbehelfsbelehrung versandt.“

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Der Verein habe mithilfe einer Untätigkeitsbeschwerde bei der Aufsichtsbehörde Friedrichshafen erwirkt, „dass dann zumindest Ende Juli 2019 beziehungsweise Anfang August 2019, also gegen Ende der Saison, formal korrekte, mit Rechtshinweisen versehene Ablehnungsbescheide schriftlich per Post an die Betroffenen versandt wurden“, heißt es in der Pressemitteilung.

Bürgermeister Lamm sagte, die Nachricht per E-Mail sei ein Zwischenbescheid gewesen. „Die Ablehnungsbescheide wurden mit Rechtsbehelfsbelehrung verschickt. Widersprüche liegen vor“, so Lamm. Der Gastgeberverein gibt an, dass die Mehrzahl der Betroffenen Widerspruch eingelegt habe, viele unter Hinzuziehung eines Fachanwalts für Verwaltungsrecht. Laut Verein sind bis heute Reaktionen aufgrund der Widersprüche ausgeblieben. Bürgermeister Edgar Lamm antwortete auf die Frage, ob diese Anträge auf Ausnahme nochmals behandelt würden mit: „Ganz eindeutige Antwort: Nein.“

Im Jahr 2018 Fachanwalt eingeschaltet

Weiteren Klärungsbedarf sieht der Verein hinsichtlich der Daten, die die Verwaltung für die Abrechnung der Kurtaxe einfordert. Der Verein appelliere unter Berufung auf die seit dem Jahr 2018 geltenden verschärften Datenschutzbestimmungen zum Schutze der Weitergabe von personenbezogenen Daten, dass die Gemeinde nur die für die Berechnung der Kurtaxe erforderlichen Daten einfordern möge, so die Pressemitteilung: „Die personenbezogenen Daten verbleiben auf den Meldescheinen, die bei den Vermietern sicher verwahrt werden müssen, wie es das Melderecht gesetzlich vorschreibt.“ Zur Untermauerung dieser Rechtsansicht habe auch hier der Verein beziehungsweise hätten betroffene Vermieter bereits 2018 einen Fachanwalt hinzugezogen.

Personenbezogene Daten schützen

Auf Meldescheinen wurden auch vor der neuen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) personenbezogene Daten wie Adresse und Geburtsdatum verzeichnet. Was ist für die betreffenden Gastgeber jetzt anders? Annerose Häußermann verwies auf SÜDKURIER-Nachfrage auf Haftungsfragen. Nicht nur großen Unternehmen drohen Strafen bei Verstößen gegen die DSGVO. Personenbezogene Daten sind nach Angaben Häußermanns zu schützen – auch bei der Abrechnung der Kurtaxe.

Als Beispiel wird Annette Pfleiderer genannt, die ein Ferienhaus in Langenargen vermietet und durch die Klage vor dem Verwaltungsgerichtshof Mannheim bezogen auf die damalige Kurtaxesatzung der Gemeinde Langenargen bekannt ist. Das Programm, über das sie die Gästedaten an die dortige Verwaltung übermittelt, verlange nur: 1. Name, 2. Aufenthaltsdauer, 3. Erwachsener/Kind/Geschäftsreisender/Behinderter, so Pfleiderer: „Bei einer Gruppe von mehr als einer Person würde es auch reichen, wenn sich nur einer anmeldet, sofern sie keine EBC-Karte wollen.“

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Wie die Gemeinde den Datenschutz gewährleistet? Bürgermeister Lamm berichtete: „Wir verwenden wie viele andere Gemeinden auch das durch uns vorliegende Zertifikate gesicherte Verfahren von AVS.“ Im Internet ist zu lesen, dass AVS ein Dienstleister ist, der ein digitales Meldeschein-System anbietet. Speziell über den Datenschutz bezüglich der Sicherung der Daten schreibt das Unternehmen nichts. Lamm führte in seiner Antwort weiter aus: „Die Löschung von Daten unterliegt der Aufbewahrungsfrist für Belege nach der Abgabeordnung und dem Gemeinderecht.“

Landesamt für Datenschutzaufsicht: Welche Daten erhoben werden, kommt auf die Kurtaxesatzung an

Noch sind die rechtlichen Fragen zwischen Gastgebern und Verwaltung nicht geklärt. Erstere behelfen sich damit, dass sie auf Meldezetteln und Listen zur Kurtaxe-Abrechnung personenbezogene Daten weglassen oder schwärzen. Nach diesem Schema ausgefüllte Unterlagen gab die Verwaltung dem Gastgeberverein zufolge wieder an die Betriebe zurück. Dies mit der Erklärung, so der Verein: „So könne kein Bescheid erstellt werden.“

Bürgermeister: Keine vorläufigen Bescheide

Der Verein kritisierte, andere Behörden des Bundes, der Länder und Kommunen könnten bei Rechtsunsicherheiten durchaus vorläufige Bescheide ausstellen und den Betroffenen so die Möglichkeit eröffnen, ihre Abgaben zu entrichten. Bürgermeister Edgar Lamm teilte jedoch mit: „Nein, das geht rechtlich nicht.“ Und weiter: „Darf ich zu Ihrem Hinweis auf geschwärzte Felder und Meldungen ohne personenbezogene Daten mal eine Gegenfrage stellen: Getrauen Sie sich einen solchen Hinweis auch bei der Steuererklärung? Da würden Sie ganz schnell ganz alt aussehen.“

Kurtaxe 2018 ist zum Teil noch offen

Der Verein wies indes darauf hin: „Die Gemeinde Uhldingen-Mühlhofen hat die Kurtaxen aus dem Jahr 2018 bisher noch nicht eingezogen. Auch freiwillige Abschlagszahlungen wurden nach Berichten von Betroffenen wieder zurücküberwiesen.“ Lamm erklärte: „Es handelt sich hier um ganz wenige Einzelfälle. Ohne Abgabe der steuerrelevanten Daten kann kein rechtsverbindlicher Abgabenbescheid von der Gemeinde erstellt werden. Abschlagszahlungen auf nicht begründete Eigenkalkulationen der Vermieter können von der Gemeinde nicht anerkannt werden.“

Als Beispiel zog er die Wasserabrechnung heran: „Die Abgabepflichtigen können doch nicht ohne Rechnungstellung ihre Gebühren selbst festlegen. Beim Abschluss können nur die vorliegenden Daten berücksichtigt werden.“ Es gebe auch in anderen Abgabe- und Steuerarten „Nachveranlagungen“ wegen nicht rechtzeitig abgegebenen Steuererklärungen.

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Annerose Häußermann entgegnete: „Die gewerblichen und privaten Vermieter wollen sich einfach entsprechend der kaufmännischen Sorgfaltspflicht verhalten und daher die Kurtaxe zeitnah abgerechnet bekommen und bezahlen. Bezogen auf die Steuer dürfte dies kein großes Problem darstellen.“ Bilanzierende Unternehmen könnten die Kurtaxeverpflichtungen selbst errechnen und in die Bilanz als Verbindlichkeit oder Rückstellung periodengerecht verbuchen.

„Bei Kleingewerbetreibenden und Privaten, die Einnahme/Überschussrechnungen dem Finanzamt zu liefern haben, gilt das Zu-/Abflussprinzip und es verschieben sich eben die Ausgaben. Das ist also nicht das Problem.“ Danach befragt, wie es sich mit der Kurtaxe 2019 verhalte, antwortete Lamm: „Wie 2018.“ Laut einer Mitteilung der Gemeinde vom 20. Dezember 2019 haben die Gastgeber mit Konsequenzen zu rechnen.