Muss die Schwiegermutter bei der Gemeinde angemeldet werden, wenn sie zu Besuch kommt? Diese (nicht ganz ernst gemeinte) Frage tauchte auf, als sich der Gemeinderat mit der von ihm letztlich verabschiedeten dritten Änderung der Kurtaxesatzung beschäftigte. Wichtigster Inhalt: Ab 1. April wird der elektronische Meldescheine Pflicht. Außerdem beschloss das Gremium zur Hälfte die Kostenübernahme für die Erstellung einer Schnittstelle beim Buchungssystem des Vermieters zur Kurtaxeerfassungssoftware der Gemeinde.

Wie Kämmerin Gabriele Bentele informierte, nehmen derzeit rund 90 Beherbergungsbetriebe am elektronischen Meldeschein freiwillig teil. Das sind 35 Prozent aller 260 Betriebe. Seit vier Jahren biete die Gemeinde über das Kurtaxeabrechnungssystem der Firma AVS die elektronische Meldescheinerfassung an. Infolge der Diskussionen zur Einführung der Echt-Bodensee-Card (EBC) und der Freiwilligkeit nähmen bisher weniger Betriebe als erhofft am elektronischen Meldeschein teil, so Bentele.
„Der gewünschte Effekt, nämlich die zeitnahe Abrechnung der Kurtaxe und des Bettengeldes, kann leider noch nicht zufriedenstellend erreicht werden.“ Im Gespräch mit Julia König, Leiterin der Tourist-Information, und Bürgermeister Edgar Lamm sei sie übereingekommen, dass im kommenden Jahr nur noch auf elektronischem Weg Gäste gemeldet werden dürften. Die Möglichkeit zu dieser Verpflichtung der Gastgeber habe im Vorjahr der Landtag per Satzung geschaffen.
Optische Aufwertung der Gästekarte
Der elektronische Meldeschein bietet laut der Finanzchefin viele Vorteile für Gastgeber und Gäste. Bentele nannte unter anderem die optische Aufwertung der Gästekarte. „Die Resonanz der Beherberger, die bereits freiwillig am elektronischen Meldescheinverfahren teilnehmen, ist durchweg positiv“, sagte sie. Die Vermieter seien dankbar, dass sie jetzt jeden Monat eine Abrechnung erhielten, der Gast sähe den Betrag der Kurtaxe direkt auf dem Meldeschein. Die Kämmerin sagte weiter, eine elektronische Datenübermittlung sei aufgrund der fortschreitenden Digitalisierung grundsätzlich zumutbar.
Paragraf 8 zur Meldepflicht muss angepasst werden
Für die Umsetzung sei eine Änderung der Kurtaxesatzung erforderlich. Der dortige Paragraf 8 (Meldepflicht) werde durch den Erlass einer Änderungssatzung entsprechend angepasst. Allerdings gelte eine Härtefallregelung, derzufolge die Gemeinde auf Antrag einzelne Vermieter von dieser Nutzungspflicht befreien könne. Beispielsweise dann, wenn eine elektronische Meldescheinabgabe für den Beherberger wirtschaftlich oder persönlich unzumutbar sei.
Bentele sagte weiter, dass man in den kommenden Monaten den Umstellungsprozess aktiv begleiten werde, indem man die Vermieter intensiv durch persönliche Anschreiben informiere, gegebenenfalls Schulungen anbiete und ihnen so die Vorzüge des elektronischen Meldescheins näherbringe. Bentele: „Auf diese Weise erhoffen wir uns, dass im Hinblick auf die kommende Verpflichtung viele Beherberger bereits vorab auf freiwilligem Wege auf die elektronische Gästemeldung umstellen.“
Geschäftsreisende können von Kurtaxe befreit werden
Das sahen die Bürgervertreter ebenso. „Es gibt jetzt keinen Grund mehr, dagegen zu schießen“, sagte Gabriele Busam (FW). „Der elektronische Meldeschein ist das Zeichen der Zeit“, fügte Meinrad Holstein (FDP) an. Neu in der Satzung enthalten ist auch, dass künftig alle Geschäftsreisenden von der Kurtaxe befreit werden können und nicht nur wie bisher Personen, die in der Gemeinde arbeiten. Martin Möcking (JB), Inhaber des Mühlhofer „Sternen“, machte darauf aufmerksam, dass er während der Wintermonate überwiegend Geschäftsreisende beherberge. Nicht befreit werden können weiterhin Tagungsteilnehmer. Keine Kurtaxe entrichten müssen neben Schwerbehinderten und Kindern unter 15 Jahren auch Familienbesucher von Einwohnern, die in deren Haushalt unentgeltlich aufgenommen werden – also auch die Schwiegermutter.
Kurtaxensatzung
Kurorte, Erholungsorte und sonstige Tourismusgemeinden können eine Kurtaxe erheben, um ihren Aufwand zu decken, der für Einrichtungen und Veranstaltungen für Kur- und Erholungszwecke anfällt. In Paragraf 8, Absatz 5, stand bisher, dass für die Gästemeldung die von der Tourist-Information ausgegebenen Vordrucke oder die von der Gemeinde zur Verfügung gestellten Vorrichtungen für das elektronische Meldeverfahren verwendet werden können. Neu heißt es, dass für die Meldung das von der Gemeinde uentgeltlich bereitgestellte elektronische Meldescheinverfahren zu verwenden ist.
Das sagen Gastgeber zum elektronischen Meldeschein
Hannelore Heitzmann vom Gästehaus Heitzmann in Unteruhldingen nutzt die elektronische Variante schon seit dieser Saison. „Gegen Fortschritte kann man sich auf Dauer nicht wehren. Ausnahmen in Papierform wird es immer noch geben, für ältere Vermieter, die keinen PC haben", sagt sie.
Andrea Heidenreich vom Hotel Restaurant Mainaublick findet die Einführung "nicht gut". „Für unsere Rezeption bedeutet das einen Mehraufwand, da wir die Gästekarte vor der Anreise des Gasts ausfüllen müssen. Somit sind wir gezwungen, die kompletten Gastdaten des Gastes zu erfragen“, sagt sie. Es gebe Zeiten, in der die Rezeption nicht besetzt sei, womit es nicht gewährleistet wäre, dem Gast bei Anreise seine Gästekarte zu geben. Die Einführung des Meldescheins ist für sie „wahrscheinlich nur eine Retourkutsche", da die EBC nicht angenommen worden sei.
Herbert März, Gästehaus Höhe 10, bedauert, dass die verpflichtende Einführung des elektronischen Meldewesens in der Gemeinde ohne Einbezug des Vereins Gastgeber Uhldingen-Mühlhofen (GUM) beschlossen worden sei. „Die von uns im Vorfeld eingebrachten Bedenken und Verbesserungsvorschläge wurden von der Touristinfo, folglich von der Verwaltung und schlussendlich vom Gemeinderat, als nicht wichtig und zeitgemäß abgetan“, sagt März vom Vorstand des GUM. Der Verein habe unzählige Male darauf hingewiesen, dass es Gastgeber in der Gemeinde gebe, die zeitlich, personell und folglich finanziell enorme Schwierigkeiten mit dem Mehraufwand der elektronischen Meldung hätten. März: "Der Kompromiss wäre die Freiwilligkeit zur elektronischen Meldung gewesen." Aus formaljuristischen Gründen könne der Verein zur verpflichtenden elektronischen Meldung derzeit keine öffentliche Stellungnahme abgeben.