Sabine Busse

Im vergangenen Sommer gab es dank der Landesgartenschau in Überlingen eine Fülle an Veranstaltungen an neuen Orten. Der Uferpark und die Villengärten sind schon an die Öffentlichkeit übergeben, die Menzinger- und Rosenobelgärten sollen bald folgen. Wie die Orte künftig für Veranstaltungen genutzt werden können, wird ein neues Vergabekonzept regeln. Jürgen Jankowiak, Geschäftsführer der Überlinger Marketing und Touristik GmbH (ÜMT), stellte im Ausschuss Bildung, Kultur und Soziales den Entwurf vor.

Jankowiak berichtete, dass der Aufruf der Bürgerschaft zur Beteiligung auf regen Zuspruch gestoßen sei. Die meisten Vorschläge seien für den Uferpark eingegangen. „Es wurde auch in den sozialen Netzwerken auf private Initiative hin lebhaft diskutiert“, sagte Jankowiak. Der Jugendgemeinderat hat sich mit einer Reihe von Vorschlägen eingebracht und Ideen für alle Altersgruppen beigesteuert sowie Unterstützung zugesagt. Dazu habe man mit dem Pächter der Gastronomie im Uferpark Gespräche geführt.

Kultur, Sport, Märkte und Feste im Uferpark

Laut Jürgen Jankowiak soll es im Uferpark drei zu nutzende Flächen geben: Der Bereich westlich der Gastronomie, wo im zurückliegenden Jahr die Tribüne stand, die Aktionswiese neben dem Spielplatz und eine wieder errichtete Beachbar. „Der Bebauungsplan dafür ist in Vorbereitung“, sagte Jankowiak. Hier möchte der Jugendgemeinderat beispielsweise gerne die 2021 sehr beliebten „Lazy Fridays“ wieder aufleben lassen.

Ansonsten sieht das Konzept der ÜMT im Uferpark die Möglichkeit für Kultur- und Sportveranstaltungen sowie „Märkte, die das Image der Stadt Überlingen als Tourismus, Sport- und Kulturstadt fördern“. Als Beispiele nennt das Konzept Konzerte, das für diesen Sommer geplante Bürgerfest oder ein Wassersportfestival sowie Open-Air-Kino. Nicht zugelassen werden sollen Verkaufs-, Werbeveranstaltungen oder Trödelmärkte. Auch mobilen Imbiss-Buden erteilt es eine Absage. Es soll eine Höchstzahl von 15 Veranstaltungen im Jahr und jeweils freie Wochenenden geben.

Ein Mitglied des Paddelclubs Überlingen demonstriert beim Wassersportfestival im Sommer 2021 im Tauchbecken auf der Aktionswiese, wie ...
Ein Mitglied des Paddelclubs Überlingen demonstriert beim Wassersportfestival im Sommer 2021 im Tauchbecken auf der Aktionswiese, wie Wildwasser-Kanufahren aussehen kann. Das Konzept der Überlinger Marketing und Touristik GmbH für die Nutzung der LGS-Flächen nennt nun unter den Beispielen ebenfalls ein solches Wassersportfestival. | Bild: Jäckle, Reiner

Kleinere Veranstaltungen in den Gartenanlagen

Für die Menzinger- und Rosenobelgärten sieht das Vergabekonzept sehr ähnliche Möglichkeiten vor. In beiden Arealen wird wieder ein Teil als Nutzgärten verpachtet werden. In den Rosenobelgärten ist vor allem die kleine Kiesfläche hinter dem Eingang bespielbar. Hier werden Lesungen, kleinere Konzerte oder Vermarktung von regionalen Produkten als Beispiele genannt. Bei den Menzinger Gärten ergänzen noch Vorspiele der Musikschule die Liste. In beiden Bereichen sollen maximal zehn Veranstaltungen im Jahr stattfinden.

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Pflanzenhaus ist Teil des Vergabekonzepts

Etwas mehr Möglichkeiten bieten die Villengärten, wo auch das Pflanzenhaus und der Bereich davor Teil des Konzepts sind. Dazu werden die Holzterrasse mit Sonnensegel und die Grünfläche am östlichen Rand als Veranstaltungsflächen genannt. Die Liste der möglichen Formate beinhaltet unter anderem Lesungen, kleinere Sportevents, Kleinkunst-Veranstaltungen, Hochzeiten oder Verkostungen. Überall wird die Hochwertigkeit der Events sowie der regionale Bezug herausgestrichen.

Die Überlinger Bigband „Eigentlich e‘ Frauebänd“ spielt hier im LGS-Sommer auf der kleinen Bühne in den Villengärten. ...
Die Überlinger Bigband „Eigentlich e‘ Frauebänd“ spielt hier im LGS-Sommer auf der kleinen Bühne in den Villengärten. In den Gartenanlagen sind künftig kleinere Veranstaltungen als im Uferpark vorgesehen – unter anderem Kleinkunst. Die ÜMT will bei den Events Wert auf Hochwertigkeit legen. | Bild: Kleinstück, Holger

Genehmigung durch Abteilung Öffentliche Ordnung

„Das ist eine großartige Erweiterung des Veranstaltungsraumes“, freute sich Ralf Mittelmeier (FWV/ÜfA) nach der Vorstellung des Entwurfs. Auf seine Frage, ob weiterhin der Seesportplatz bei Regatten als Parkplatz für Hänger und Autos genutzt werden kann, antwortete Jürgen Jankowiak: „Nur noch auf der befestigten Fläche.“ Peter Vögele lobte: „Da haben Sie sich ins Zeug gelegt.“ Er wollte wissen, wer über die Anträge entscheidet. „Die Abteilung Öffentliche Ordnung genehmigt nach Einholung der Stellungnahmen von ÜMT und der Abteilung Grünflächen“, sagte Jankowiak.

Feierabend ist in der Regel um 22 Uhr

Während Günter Hornstein (CDU) der Meinung war, auf ein generell vorgeschriebenes Ende der Veranstaltungen um 22 Uhr zu verzichten, plädierte Ralf Mittelmeier als Innenstadtbewohner dafür. Hubert Wagner von der Abteilung Öffentliche Ordnung ergänzte: „Die Nachtruhe gilt ab 22 Uhr. Ausnahmen sind nur bei Veranstaltungen mit überregionaler Bedeutung möglich. Das ist Gesetz und muss so bleiben.“

Herbert Dreiseitl (LBU/Grüne) wünschte sich, dass nicht stets „die Pflege des Brauchtums“ an erster Stelle der Kriterien genannt würde und plädierte für eine andere Gewichtung. Dazu wollte er wissen, ob das Konzept mit dem Abteilungsleiter Kultur, Michael Brunner, abgestimmt sei. Man habe alle Abteilungen und Fachbereiche einbezogen, versicherte Jankowiak.

Alexander Bruns (CDU) sprach einen Passus an, der der bei allen vier ehemaligen LGS-Bereichen als Kriterium genannt wird. Dort heißt es, die Veranstaltungen sollen „im Einklang mit den gesamtstädtischen Leitbildern“ stehen. „Wo ist dieses Leitbild definiert und was heißt das?“, fragte Bruns. Das müsse im Einzelfall entschieden werden, lautete Jankowiaks ausweichende Antwort.

Je nach Größe der Events Pflicht für Toilettenanlagen

Einen ganz profanen Aspekt, wie sie es formulierte, sprach Kristin Müller-Hausser (BÜB+) an. „Wie sieht es mit den Toilettenanlagen aus? Wir haben sowohl im Uferpark als auch beispielsweise beim Spielplatz in den Menzinger Gärten keine Toiletten.“ Jürgen Jankowiak bezog sich in seiner Antwort nur auf Veranstaltungen: „Je nach Größe muss der Veranstalter mit mobilen Anlagen dafür sorgen.“ Der Ausschuss bat um Ergänzung des Entwurfs um die eingebrachten Aspekte und stimmte ihm einstimmig zu. Das letzte Wort hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 12. April.

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