Sie haben das Zeug, zu Lieblingsplätzen der Überlingerinnen und Überlinger zu werden. Die Rosenobelgärten, die vor der Landesgartenschau ganz verschlossen waren, und die Menzinger Gärten, die zumindest nicht im Bewusstsein der Öffentlichkeit waren, sind mit der Neugestaltung geradezu ins Rampenlicht gerückt. An beiden Standorten vergibt die Stadt nun, wie angekündigt, einen Teil der Flächen als private Gartenparzellen zur Nutzung und Pflege. Über die Vergaberichtlinien beriet jetzt der Ausschuss für Finanzen und Verwaltung und legte Prioritäten fest. In den Menzinger Gärten sollen Teile wie der SWR-Garten als öffentliche Aufenthaltsbereiche erhalten bleiben.

15 Parzellen, davon elf in den Menzinger Gärten

„Es wäre schade, wenn man die schönen Sitzgelegenheiten wieder rausreißen würde“, sagte Stefan Krause, Fachbereichsleiter für Finanzen und Liegenschaften. Neu zu verpachten sind insgesamt 15 Parzellen, davon elf in den Menzinger Gärten. Die vier Parzellen im unteren Bereich der Rosenobelgärten sollen nach Vorstellung von Verwaltung und Ausschuss gemeinsam verpachtet werden, an eine Gruppierung, die die Flächen mit Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen als so genannter „öffentlicher Krautgarten“ nutzt. Das heißt, dass die Parzellen jährlich neu mit Gemüse, Salaten und ähnlichem bepflanzt werden müssen. Die bisherigen Pächter hatten darauf verzichtet.

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Nachdem der Verein der im Gemeinderat sitzenden Liste für Bürgerbeteiligung und Umweltschutz (LBU) vor zwei Jahren die brachliegenden Parzellen in St. Leonhard gemietet und die Nutzung durch Kindergärten und Schulen koordiniert hatte, war die Verwaltung bereits vorgeprescht und hatte mit der LBU „weitgehende Gesprache hinsichtlich einer Verpachtung der Gartenparzellen in der Anlage Rosenobel-Anwesen gefuhrt“, wie es in der Ratssitzung hieß. Damit hatte sie die Rechnung allerdings ohne Stadtrat Alexander Bruns (CDU) gemacht. Er habe „Bauchschmerzen“, so mir nichts, dir nichts eine kommunalpolitische Gruppierung zu berücksichtigen und sah eine „bedenkliche Verquickung“. Die CDU werde dann auch eine Parzelle für den Förderverein des Gymnasiums beantragen. Wobei Ulf Janicke (LBU/Grüne) gegen Mitbewerber gar nichts einzuwenden hatte, wie er verdeutlichte. Im Gegenteil. Schließlich sucht die Stadt auch Betreuer für den Integrations-Garten, den SWR-Garten, den Krautergarten und den Schaugarten in der Menzinger-Anlage. In Abweichung von der Vorlage beschloss der Ausschuss daher neutral, „eine Gruppierung für die Betreuung und Unterverpachtung der Sonderflächen“ zu suchen.

Schöne Ausblicke auf die Stadt bieten sich auch von den Rosenobelgärten. Die neuen Parzellen hier sollen Schulen, Kindergärten und ...
Schöne Ausblicke auf die Stadt bieten sich auch von den Rosenobelgärten. Die neuen Parzellen hier sollen Schulen, Kindergärten und sozialen Einrichtungen vorbehalten bleiben und von einer Gruppe verantwortlich betreut werden. Das Bild entstand vor gut einem Jahr – noch vor der Landesgartenschau. | Bild: Hanspeter Walter Journalist-Texte-Bilder

In den Menzinger Garten bestehen jedoch auch noch drei Altvertrage, die unter den Anwendungsbereich des Bundeskleingartengesetzes fallen. Diese Vertrage konnten laut Verwaltung vor Beginn der Landesgartenschau aufgrund der fehlenden rechtlichen Voraussetzungen nicht gekundigt werden. Es sei lediglich einvernehmlich das Ruhen der Vertrage fur die Dauer der Landesgartenschau vereinbart worden. Der Spital- und Spendfonds Uberlingen, beziehungsweise die Stadt Uberlingen, ist daher verpflichtet, diesen Vertragspartnern die gepachteten Flachen jetzt wieder zur Verfugung zu stellen. Diese Parzellen liegen am unteren Rand der Anlage.

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Bevorzugt werden sollen bei der Neuverpachtung der Einzelparzellen zunächst Altmieter und dann allgemein Innenstadtbewohner. Der in den Vertragsentwurfen fur eine Neuverpachtung der Gartenparzellen vorgesehene Pachtzins von 3 Euro pro Quadratmeter inklusive Nebenkosten entspreche der aktuellen Empfehlung durch die Geschaftsstelle des Gutachterausschusses Uberlinger See, so die Verwaltung. Schließlich hatte sich an der geplanten Mieterhöhung für die Kleingärten in St. Leonhard ein bis heute schwelender Konflikt entzündet. Die ungekündigten Mieter dort verweisen nach wie vor auf ihre Rechte nach dem Bundeskleingartengesetz. Bei der Vertragsgestaltung für die Parzellen in der Innenstadt sei darauf geachtet worden, heißt es nun in der Verwaltungsvorlage, „dass die zukunftigen Vertrage nicht dem Bundeskleingartengesetz unterliegen. Ansonsten ware es nicht moglich, die Errichtung von Gartenlauben durch die Pachter zu unterbinden, die Erholungstatigkeiten wie Lagern, Grillen, etc. zu untersagen oder die Zuganglichkeit der Anlage auf die Tagesstunden zu beschranken“. Dies seien jedoch alles Voraussetzungen, um den jetzigen Zustand der Anlage zu erhalten.

15 bis 63 Quadratmeter groß

Die Parzellen sind in der Menzinger-Anlage zwischen 15 und 63 Quadratmeter groß, in den Rosenobelgärten zwischen 78 und 122 Quadratmeter. Beide Anlagen sollen fur die Offentlichkeit und fur die Pachter nur tagsuber offen sein: Im Sommer von 8 bis 20 Uhr, im Winter von 8 bis 17 Uhr. Nachts bleiben die Anlagen zu.

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