Einblick in das schwierige Zusammenleben von Frauen in einem Obdachlosenheim im westlichen Bodenseekreis hat eine Verhandlung im Amtsgericht in Überlingen offenbart. Eine Bewohnerin musste sich wegen Beleidigung in Tateinheit mit Körperverletzung und Bedrohung verantworten. Wie die Frau erklärte, verbüße sie derzeit schon eine Strafe, die zur Bewährung ausgesetzt worden sei.

Angeklagte weint vor Erleichterung

Tränen der Erleichterung flossen bei der Angeklagten, als nach Dafürhalten von Richter Alexander von Kennel auch die Staatsanwaltschaft das Verfahren wegen Geringfügigkeit im Sinne des Paragrafen 153 einstellte. Dazu hatte der Rechtsreferendar mit der Staatsanwaltschaft in Konstanz länger telefoniert, um sich rückzuversichern. Die Länge dieses Telefonats, etwa 20 Minuten, stellte die Angeklagte auf eine Geduldsprobe. Umso heftiger war dann ihr Gefühlsausbruch, als die Entscheidung verkündet und das Verfahren eingestellt wurde.

Liste wüster Beschimpfungen und Attacken

Gefühlsbeladen war die gesamte Verhandlung, in deren Verlauf auch die Geduld des Richters auf die Probe gestellt wurde. Zum Tathergang verlas die Staatsanwaltschaft eine Liste von wüsten Beschimpfungen und eine Attacke gegen die Klägerin, die damit endete, dass diese leicht am Finger verletzt wurde. Zuvor war es zum Streit der beiden Frauen gekommen, einer alltäglichen Situation in der Obdachlosenunterbringung, wie Klägerin und Beklagte dem Gericht schilderten. Immer wieder forderte Richter von Kennel die Klägerin auf, sich an den Tathergang im Mai zu erinnern, der dieses Gerichtsverfahren zur Folge hatte.

Klägerin kann keine Angaben zum Geschehen mehr machen

Die Klägerin war mit einem Stapel Papier vor Gericht erschienen, wo sie sich Notizen zu Streitigkeiten und angeblichen Tätlichkeiten in den vergangenen Monaten gegen sie gemacht hatte. Sie war jedoch nicht in der Lage, Angaben zum Geschehen an dem entsprechenden Tag im Mai zu machen. „Wenn ich es nicht nachlesen kann, weiß ich es auch nicht“, erklärte die Klägerin. Auch nach einer Unterbrechung der Verhandlung sah sie sich außerstande dazu, wollte dem Richter aber immer wieder aus ihren Notizen zu anderen Vorfällen vorlesen, was dieser jedoch ebenso häufig unterbrach.

„Vielleicht hat das die Polizei ja erfunden“

Der Richter verlas Teile aus dem polizeilichen Protokoll zur Verhandlung. Die Klägerin erklärte daraufhin: „Vielleicht hat das die Polizei ja erfunden, ich weiß es nicht, ich habe hier keine Notizen in meinen Unterlagen.“ 45 Minuten lang versuchte der Richter, Klarheit zu erhalten. Es gelang jedoch nicht, die Situation zu klären und den tatsächlichen Verlauf des Streits einzuordnen.

Das könnte Sie auch interessieren

Angeklagte will Videos auf dem Smartphone zeigen

Die Beklagte versuchte daraufhin ihrerseits, dem Gericht Videos auf ihrem Smartphone zu zeigen, die sie entlasten sollten und die die Klägerin zeigten. Sie war ohne Anwalt erschienen, denn in diesem Fall habe sie keinen Anspruch auf Prozesskostenhilfe oder anwaltlichen Beistand, erklärte Richter von Kennel. Umgehend fragte die Klägerin nach, ob es nicht strafbar sei, gegen ihren Willen Videoaufnahmen von ihr zu machen, und wollte eine neue Anzeige erstatten.

Klägerin und Angeklagte bei Gericht und Polizei bekannt

Wie der Richter erklärte, sei die Klägerin dem Gericht und der Polizei bestens bekannt, aufgrund der vielen Anzeigen, die sie bereits erstattet habe, seit sie in dem Obdachlosenheim wohne. In dem Heim leben derzeit zwölf Frauen und ein Mann. Die Angeklagte, laut Richter ebenfalls gerichtsbekannt und eine Frau mit einem langen Strafregister, lebt nach eigenen Angaben seit Jahren in der Unterbringung. Sie beschuldigte die Klägerin im Verlauf der Verhandlung, dort im Heim Unfrieden zu stiften. Sie schilderte dem Gericht ihre Bemühungen, eine Arbeit zu finden, und versprach mehrfach, sich „nichts mehr zu Schulden kommen lassen zu wollen“.

Richter kritisiert Zeitaufwand für Gericht

Alexander von Kennel kritisierte den Zeitaufwand, den er und seine Mitarbeiter hier leisten müssten, um solche Verhandlungen zu führen: „Wenn die Staatsanwaltschaft Anklage erhebt, müssen wir aber tätig werden.“ Eine im Anschluss an den Prozess angesetzte Verhandlung wegen Diebstahls, ebenfalls gegen eine Frau, die im selben Obdachlosenheim lebt, musste abgesetzt werden. Die Angeklagte erschien nicht vor Gericht. Sie sei im Urlaub, erklärte die Frau, gegen die soeben das Verfahren eingestellt worden war.

Angeklagte klagt über „Teufelskreis“

Diese erklärte im Anschluss an die Verhandlung: „Ich würde so gern arbeiten. Aber wenn man sich um eine Wohnung oder Arbeit bewirbt und die Adresse der Baracke angibt, hat man doch gleich gar keine Chance. Bad und Küche hier sind mies. Wir leben halt in einer Baracke, es ist ein Teufelskreis.“

Rückmeldung an den Autor geben