‚Baumfällungen verursachen Aufruhr.‘ So titelte der SÜDKURIER am 15. April dieses Jahres. Auf den Fotos zum Bericht waren mehr als 30 Bäume zu sehen, die im Februar im Auftrag der Stadt Meersburg auf zwei aneinandergrenzenden Wiesen im Gewerbegebiet Toren gefällt worden waren. Das betreffende Areal namens Torenbach ist als Erweiterungsfläche für das Gewerbegebiet vorgesehen.

Bürger und BUND-Vertreter hatten die Fällungen dem im Landratsamt ansässigen Umweltschutzamt gemeldet – und auch diese Zeitung informiert. Zur Debatte stand schnell, ob es sich um einen schützenswerten Streuobstbestand gehandelt hatte. Grundlage ist Paragraf 33a, Absatz 1, des Naturschutzgesetzes, nach dem Streuobstbäume zu erhalten sind, wenn sie eine Mindestfläche von 1500 Quadratmetern umfassen. Die Fläche Torenbach hat laut Ratsunterlagen eine Größe von 6000 Quadratmetern. Robert Schwarz, Pressesprecher im Landratsamt, teilte dann Anfang Mai mit: „Dass es sich um einen Streuobstbestand gehandelt hat, können wir zwischenzeitlich bestätigen.‘
Keine Begründung für Höhe des Bußgeldes
Neben dem Umweltschutzamt wurde schließlich die Kreispolizeibehörde mit einbezogen. Jetzt ist klar: Es wurde ein Bußgeld erlassen. Laut Lars Gäbler, Pressereferent im Landratsamt, beträgt dieses 2200 Euro. Gäbler schreibt, dass das Verfahren nach Erlass des Bußgeldes mittlerweile abgeschlossen sei. Das Ministerium für Umwelt, Klima und Energiewirtschaft hatte 2022 Hinweise zur Anwendung von Paragraf 33a des Naturschutzgesetzes herausgegeben. Den Hinweisen ist zu entnehmen, dass eine Umwandlung von Streuobstbeständen ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Höhe des Bußgeldes richtet sich demnach nach der Bedeutung des Streuobstbestandes. Die SÜDKURIER-Frage nach der Begründung der Summe wurde vom Landratsamt nicht beantwortet.
BUND besteht auf Ausgleich nahe betroffener Fläche
Pressesprecher Lars Gäbler erklärt: „Bezüglich der Kompensation sind das Umweltschutzamt des Bodenseekreises und die Stadt Meersburg aktuell in Kontakt, daher können wir hier noch nichts zu sagen.“ Mit Kompensation können beispielsweise Ersatzpflanzungen für die gefällten Streuobstbäume gemeint sein. Nach früheren Angaben des Pressereferenten „gibt es ein gemeinsames Bewertungssystem der Landkreise Sigmaringen, Ravensburg und Bodenseekreis. Danach werden ein gefällter Baumbestand bewertet und der Bedarf für eine Kompensation bestimmt“.
Wilfried Steiger, Vorsitzender des BUND Meersburg, sagt auf Nachfrage: „Der BUND besteht darauf, dass der Ausgleich in der Nähe erfolgt und die Pflege der Ausgleichsfläche definiert und auf Dauer aufrechterhalten wird“.