Die Stadt Meersburg richtet dieser Tage – wie in den Vorjahren – die saisonale Fußgängerzone in der Oberstadt/Steigstraße ein. Laut Mitteilung der Verwaltung gilt sie vom 1. April bis zum 31. Oktober. Ausgewiesen werden die Bereiche Kirchstraße ab der Abzweigung Winzergasse, Marktplatz, Kunkelgasse, Schlossplatz, Am Sentenhart, Vorburggasse, Höllgasse und Steigstraße.
Für die Bewohner besteht eine „Bewohner-frei-Regelung“. Die Zufahrt für die Anwohner und zu privaten Stellplätzen ist uneingeschränkt möglich, heißt es weiter. Für diese Saison haben die bereits ausgestellten Bewohnerkarten weiterhin Gültigkeit. Sollten neue Bewohnerkarten erforderlich sein, können diese bei der Abteilung Bürgerbüro und Ordnung beantragt werden. Durch die Bewohnerkarten ist eine Kontrolle durch den Gemeindevollzugsdienst möglich.
Gewerbetreibende können bei der Straßenverkehrsbehörde im Landratsamt einen Antrag auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung stellen. Für den Anlieferungsverkehr werden die Zeiten von 7 bis 11 Uhr beibehalten. Die saisonale Fußgängerzone berücksichtigt derzeit noch keine Poller, erklärt die Verwaltung.
Probelauf im Sommer 2021
Einen Probelauf für die Fußgängerzone hatte es im Sommer 2021 gegeben. Es waren eine Fragebogenaktion und Bürgerinformationsveranstaltung gefolgt. Im Februar 2022 fasste der Gemeinderat dann einen offiziellen Beschluss. Seitdem wird die Altstadt in der Saison für den motorisierten Verkehr gesperrt – Ausnahmen sind, wie beschrieben, Bewohner und Gewerbe. Feriengäste haben keine Zufahrtsrechte. Dies hat der Rat 2022 mehrheitlich abgelehnt.
Markiert werden stets Beginn und Ende der Fußgängerzone. Das Befahren durch Kraftfahrzeuge, Fahrräder oder andere Verkehrsteilnehmer muss durch Zusatzzeichen erlaubt sein. In Meersburg findet sich beispielsweise das Zusatzzeichen „Lieferverkehr – 7-11 h – frei“. Bürger bemängelten in der Vergangenheit, dass Fahrradfahrer in der Fußgängerzone nicht durchweg absteigen. Laut aktuellem Bußgeldkatalog sind dafür 15 Euro fällig.