Das Anwesen ist ein Kulturdenkmal, die Anhörung des Landesamtes für Denkmalpflege sei noch nicht abgeschlossen, schreibt das städtische Bauamt. Bei dem aktuellen Antrag gehe es nur um die Baugenehmigung und nicht um die denkmalschutzrechtliche Genehmigung, betonte Bauamtschef Martin Bleicher. Man erkenne keine Themen, die das Baurecht beträfen und Befreiungen davon erforderlich machten, berichtete er dem Gremium.
Veränderungen im Innenbereich geplant
Laut der derzeitigen Unterlagen sind Veränderungen vor allem im Innenbereich geplant. Sie betreffen die Neugestaltung der Zimmer, den Brandschutz, die Aufzugsanlage und die Rezeption. Das Anwesen befindet sich im Bereich des Bebauungsplans „Chorherrenhalde“, der unter anderem das Sondergebiet Hotel/Gastronomie ausweist, in das auch der „Wilde Mann“ fällt. Gastronomie- und Beherbergungsbetriebe sind hier als zulässige Nutzung definiert.
Da der Antragsteller keine anderweitige Nutzung beantrage und die Grundzüge der Planung den Bebauungsplan nicht überschritten, stehe einem Einvernehmen nichts entgegen, so das Bauamt. Der Ausschuss teilte diese Ansicht. Michael Dörr (FDP) fand die Planung in Ordnung und meinte: „Ich bin heilfroh, dass es nach Jahren des Stillstands dort jetzt schon wieder sauber aussieht.“
Er erkundigte sich nach dem Brandschutz, an dem der frühere Inhaber gescheitert sei. Bleicher sagte, deswegen fänden wohl gerade Gespräche statt. Für den Brandschutz ist aber nicht die Stadt, sondern das Landratsamt, zuständig.
Bleicher erwähnte ferner, im Entwurf sei noch eine Dachterrasse eingezeichnet. Der Bauherr habe aber geschrieben, er erwäge, sie nicht auszuführen. Sollte doch noch eine Terrasse gewünscht werden, dann, so Bleicher, „ist unsere Gestaltungssatzung im Spiel“.