Die Regelungen wurden laut Jörg Klose von der Verwaltung so ergänzt, "dass ein Missbrauch der Liegegemeinschaft zur Umgehung der Warteliste weiter erschwert werden soll". In der Vergangenheit habe es mehrere Fälle gegeben, dass jemand in eine Liegegemeinschaft eingetreten sei, nur um den Platz kurz darauf einem anderen zu überlassen. Das bestätigte Klose auf Nachfrage aus dem Rat. Markus Waibel (FW) meinte, dass es in punkto Warteliste in der Bevölkerung "rumore", auch wenn ihn Protest meist in Form anonymer Briefe erreiche – "und das interessiert mich dann nicht".
Die Gebühren sollen erst in einem zweiten Schritt erhöht werden, erklärten Klose und Kämmerin Heike Sonntag. Der erste Schritt, so Sonntag, sei gewesen, die drei bisherigen Regelungen zusammenzufassen. "Die Bootsverträge werden ab 2019 wieder neu gemacht." Man habe 2018 also noch Zeit, die Gebühren neu zu fassen.
Vergleich der alten und neuen Sätze
Boris Mattes (SPD) mahnte an, dann wolle er aber auch eine Übersicht zu den Gebühren in anderen Häfen sowie einen Vergleich der alten und neuen Sätze. Waibel schlug vor, die Preise für Wohnmobilstellplätze und Gastliegeplätze anzugleichen.
Die jetzt verabschiedete Miet- und Entgeltordnung beinhaltet also noch die bisherigen Gebühren, aber einige neue Präzisierungen. So hält sie fest, dass in der Regel nur Eigner von Segel- und nicht Motorbooten einen Wasserliegeplatz mieten können, dass nur Dreijahresverträge abgeschlossen werden und dass, wer kein Segelboot mehr besitzt oder den Platz aus sonstigen Gründen nicht belegt, den Liegeplatz zurückgeben muss.
Hafenmeister und Hausrecht
Peter Schmidt (CDU) hätte gerne "alles in einem Paket" verabschiedet und bat deshalb darum, den Punkt zu verschieben. Doch mehrere Räte sowie Bürgermeister Robert Scherer betonten, dieser Schritt sei wichtig, um den Hafenmeister "handlungsfähiger" zu machen. Peter Krause (Umbo) brachte es direkter auf den Punkt: "Der Hafenmeister muss von seinem Hausrecht Gebrauch machen können." Tatsächlich definiert die überarbeitete Hafenordnung die Pflichten der Mieter und die Rechte des Hafenmeisters deutlich detaillierter als die alte Fassung und sei's mit der schlichten Regel: "Die Mittagsruhe von 12.30 Uhr bis 14 Uhr ist einzuhalten."