Ein 14-jähriges Mädchen durchquerte an diesem Tag im Juni den Riedlewald, da hier für sie der schnellste Weg von der Schule nach Hause verläuft. „Sie kam an dem Angeklagten vorbei. Er holte sein Geschlechtsteil heraus und führte Masturbationsbewegungen durch. Das Mädchen sah es, ihn erregte es und sie empfand erheblichen Ekel“, verlas die Staatsanwältin die Anklage.

Angeklagter: „Ich weiß nichts mehr und ich bin mir nicht sicher“

Der 29-jährige Mann sagte, dass er auf einer Bank nur einen Joint geraucht hätte und verzettelte sich auf mehrmalige Nachfrage von Richter Oliver Kovatschevitsch immer mehr in seinen Aussagen. Er habe sich erschrocken, als er das Mädchen gesehen habe. Der Joint sei auf seine Kleidung gefallen, weshalb er an T-Shirt und Hose herumgewedelt habe. „Ich weiß es nicht mehr und ich bin mir nicht sicher“, sagte er auf die direkte Frage des Richters hinsichtlich des Inhalts der Anklageschrift.

Mädchen meidet weiter den Wald

Im Zeugenstand bestätigte die inzwischen 15-Jährige den Inhalt der Anklage. „Er hat mich angestarrt und mir ging viel durch den Kopf. Ich war von der Situation überfordert“, sagte sie. Zu Hause erzählte sie den Vorfall ihrer Mutter, die den Stiefvater informierte. Dieser fuhr sofort in den Riedlewald und fotografierte zwei Männer. Einen konnte das Mädchen identifizieren und der Stiefvater rief die Polizei.

„Er hat sich entschuldigt und gesagt, er hätte gekifft. Er hat nicht versucht, abzuhauen“, erklärte der Stiefvater, der ebenfalls als Zeuge geladen war. Bis heute nehme die 15-Jährige nicht mehr den direkten Weg, sondern gehe um den Riedlewald herum.

Weitere Verfahren wegen exhibitionistischer Handlungen

Im Laufe der Verhandlung kam zur Sprache, dass gegen den Angeklagten drei weitere Verfahren wegen exhibitionistischer Handlungen laufen. Hinzu kommen acht Einträge im Bundeszentralregister, insbesondere wegen Diebstahls. Mit der dreimonatigen Freiheitsstrafe folgte Richter Kovatschevitsch der Forderung der Staatsanwältin. „Die Aussagen der Zeugen waren glaubhaft“, begründete er.

Die Situation des Angeklagten sei nicht so, dass nicht weitere Straftaten folgen könnten. Er könne froh sein, dass das Mädchen schon 14 Jahre alt gewesen sei. „Mit 13 hätte es sich bei Ihrer Tat um sexuellen Missbrauch gehandelt und die Strafe wäre deutlich höher ausgefallen.“

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