Ein 19-Jähriger musste sich vor dem Amtsgericht Überlingen verantworten, weil er unerlaubt eine Schreckschusswaffe bei sich getragen hatte. Polizisten hatten den jungen Mann am 17. Dezember 2017, gegen 21 Uhr, am Bahnhof in Oberuhldingen kontrolliert und die Waffe der Marke Walther 9 gefunden. Der Angeklagte räumte gleich zu Beginn der Verhandlung den Vorwurf der Staatsanwaltschaft ein. Allerdings hätte er nicht gewusst, dass er eine Straftat begehe, weil er die Waffe am gleichen Tag bei einem Waffenhändler gekauft habe und im Anschluss auf dem Weg nach Hause gewesen sei. "Ich weiß, dass ich die nicht draußen mitnehmen darf", sagte der 19-Jährige, "aber ich muss damit doch nach Hause kommen."

Laut Richter Alexander von Kennel handelt es sich bei der Waffe um eine Walther 9-Schreckschusswaffe. Ohne einen gültigen Waffenschein hätte der Angeklagte diese nicht besitzen und mitführen dürfen. Er gehe davon aus, dass der Angeklagte die Waffe nicht bei dem Händler gekauft habe. Die Aussage sei wohl vielmehr eine Schutzbehauptung gewesen, erklärte von Kennel nach der Verhandlung. Auf die Frage, warum sich der Angeklagte überhaupt für Waffen interessiere und sich eine zulegte, antwortete dieser: "Einfach aus Spaß." Der Amtsrichter stellte das Verfahren gegen den Angeklagten zwar ein, hielt eine erziehungsrechtliche Maßnahme aber für notwendig. Der 19-Jährige muss 30 Arbeitsstunden in einer gemeinnützigen Einrichtung leisten.