Die Kurtaxe in der Gemeinde wird erhöht. Der Gemeinderat beschloss im Zusammenhang mit der Einführung der "Echt Bodensee Card" (EBC) eine Neufassung der Kurtaxe- und Fremdenverkehrsbeitragssatzung. Ab kommendem Jahr bezahlen Touristen ab 15 Jahren vom 1. April bis 15. Oktober 2 Euro ohne Zonenbeschränkung. Seit Januar 2014 waren es in der Kurzone I (Unteruhldingen, Seefelden, Maurach) 1,70 Euro, in der Kurzone II (Oberuhldingen) und in der Kurzone III (Mühlhofen) 1,50¦Euro. Ab dem Jahr 2018 steigt die Taxe auf 2,80¦Euro in der Hauptsaison sowie 1 Euro in der Nebensaison. Diese war bisher frei. Die Änderung ab 2018 muss die Verwaltung im kommenden Jahr in eine zweite Änderung der Kurtaxesatzung einarbeiten und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorlegen.
Gestiegen ist auch die pauschale Saisonkurtaxe. Sie beträgt je Wohnung bis 50 Quadratmeter Wohnfläche jetzt 116 Euro (zuvor 98 für Kurzone I und 84 Euro für Kurzone II und III), über 50 Quadratmeter 162 Euro (137, 115), je Wohnwagen 116 Euro (98 und 84 Euro) sowie je Boot (Dauerliegeplatz) ebenfalls 116 Euro (98 Euro).
Erhöht wurde auch der Fremdenverkehrsbeitrag. Der Gemeinderat beschloss, den bisherigen Betrag von 40 auf 50 Cent pro Fremdenbett zu erhöhen. Bezahlen müssen diesen Beitrag alle selbstständigen Personen, denen in der Gemeinde aus dem Tourismus „unmittelbar oder mittelbar besondere wirtschaftliche Vorteile erwachsen“. Der Hebesatz für den Fremdenverkehrsbeitrag bleibt bei acht Prozent.
Kämmerin Gabriele Bentele sagte, Grundlage für die Kalkulation des Fremdenverkehrbeitrags seien die Einnahmen und Ausgaben der Tourist-Information. Mit einfließen müssten all die Kosten der Gemeinde für die Herstellung und Unterhaltung von Einrichtungen und Veranstaltungen für den Tourismus, die nicht durch Kurtaxe abgedeckt seien.
Für kommendes Jahr rechnet Bentele mit einem Kurtaxeaufkommen von fas 600¦000 Euro, rund 180¦000 Euro mehr als bei der bisherigen Kurtaxe. Dem Aufkommen gegenüber stehen kurtaxefähige Kosten von gut 800¦000 Euro. Das macht ein neues Defizit von rund 200¦000 Euro, der Kostendeckungsgrad liegt bei 74 Prozent (bisher: 52 Prozent). Die Mehrausgaben müssen aus dem Haushalt gedeckt werden.
Die Abgaben
- Kurtaxe: Kurorte, Erholungsorte und sonstige Fremdenverkehrsgemeinden können eine Kurtaxe erheben, um ihren Aufwand zu decken, der für die Herstellung und Unterhaltung der zu Kur- und Erholungszwecken bereitgestellten Einrichtungen und für Veranstaltungen anfällt. Die Kurtaxe ist keinesfalls eine Art Aufenthaltssteuer, sondern ein Beitrag zur Finanzierung für Unterhaltung, Verwaltung und Anschaffung von Kureinrichtungen. Kurtaxefähige Kosten sind solche, die die Förderung des Tourismus' beinhalten.
- Fremdenverkehrsbeitrag: Er wurde auch Tourismusabgabe oder "Bettengeld der Vermieter" bezeichnet. Jeder, der Vorteile aus dem Tourismus hat, muss sich über diesen Beitrag an den Ausgaben der Gemeinde für die Tourismusförderung beteiligen. Insbesondere sind das die Betreiber von Übernachtungsbetrieben, Gaststätten, Cafés und Einzelhändler. Auch Dienstleister wie Mietvermittler, Hausverwalter und Unternehmen der Bauwirtschaft haben Vorteile aus dem Tourismus, auch dann, wenn sie teilweise nur mittelbar mit Urlaubern zu tun haben.