Noch immer sind nicht alle Grundschulden gelöscht und infolgedessen muss der Kaufvertrag noch warten: Das ist nach Darstellung von Bürgermeister Edgar Lamm der Hauptgrund, warum es in Sachen Ortsmitte Mühlhofen immer noch nicht weitergeht. Martin Möcking (Junge Bürger) hatte in jüngster Gemeinderatssitzung sich einen aktuellen Sachstandsbericht gewünscht und darauf verwiesen, dass ihn immer wieder Bürger diesbezüglich ansprächen.
Alles hängt vom Insolvenzverwalter ab
Lamm sagte, das Grundstück Ortsmitte liege in der alleinigen Entscheidungsbefugnis des Insolvenzverwalters mit Sitz in Berlin. Im Frühjahr vorigen Jahres sei das Grundstück vom Insolvenzverwalter öffentlich ausgeschrieben und in einem zweistufen Verfahren habe ein „sehr bekannter Bauträger aus der Region“ den Zuschlag zum Erwerb des Grundstücks erhalten. In diesem Verfahren sei vom Insolvenzverwalter auf Lamms Vorschlag hin zusätzlich zum Kaufpreisangebot auch ein Nutzungskonzept gefordert worden.
Bauträger will keine Altlasten übernehmen
Lamm erklärte: „Seit April 2018 steht der Bauträger fest.“ Es sei aber bisher noch nicht zum Kaufvertrag gekommen, weil noch Grundschulden im Grundbuch eingetragen seien. Außerdem hätten Wohnungskäufer nach Beginn der Erdaushubarbeiten auch schon Anzahlungen geleistet, die voraussichtlich nach verloren seien. Diese Grundschulden müssten „natürlich“ vor Kaufvertrag beziehungsweise vor Kaufpreiszahlung gelöscht werden, weil der Bauträger keine „Altlasten“ übernehmen werde. Der Insolvenzverwalter müsse die Löschung der Grundschulden veranlassen, was nicht einfach und sehr kompliziert sei. Ende des vergangenen Jahres habe er gemeinsam mit dem Projektleiter des Bauträgers überlegt und dann dem Insolvenzverwalter vorgeschlagen, den Kaufvertrag doch mit dem Vorbehalt zu fertigen, dass die Kaufpreissumme erst nach Löschung aller Grundschulden bezahlt wird. „Das hätte den Vorteil gehabt, dass man dann nach Unterschrift unter den Kaufvertrag den Bauträger öffentlich hätte nennen und ihn in den Gemeinderat einladen können.“ Es sei auch im großen Interesse des Bauträgers, sein Konzept vorstellen zu können. Lamm wies in dem Zusammenhang darauf hin, dass es sich um keinen Bauträger aus der Gemeinde Salem handele, wie oft vermutet werde.
Insolvenzverwalter bezieht nicht Stellung
Ende März dieses Jahres habe der zuständige Rechtsanwalt des Insolvenzverwalters dem Projektleiter des Bauträgers signalisiert, dass man den Kaufvertrag mit diesem Vorbehalt tatsächlich fertigen könne. Das habe ihn zuversichtlich gestimmt, so Lamm. „Dann aber kam das Nein des Insolvenzverwalters.“ Denn nachdem sich über Wochen hin wieder nichts getan habe, habe der Bauträger auf Nachfrage von einem Mitarbeiter des Insolvenzverwalters erfahren, dass der Insolvenzverwalter sein Veto gegen einen solchen Passus im Kaufvertrag eingelegt habe. Somit könne der Kaufvertrag erst nach Löschung aller Grundschulden gefertigt und unterschrieben werden. „Das ist nicht nur schade, sondern geradezu frustrierend, denn es geht wiederum wertvolle Zeit verloren“, bedauerte Lamm. Er könne nicht sagen, wie lange es jetzt dauere, bis die Grundschulden gelöscht seien. „Das ist Sache des Insolvenzverwalters, die Gemeinde hat darauf keinen Einfluss. Wenn er nein sagt, dann ist das so – er hat die Hand über das Ganze. Wir bedauern das natürlich, denn der Bauträger würde sich gerne der Öffentlichkeit vorstellen.“ Eine Stellungnahme des Insolvenzverwalters war trotz mehrfacher SÜDKURIER-Anfrage nicht zu erhalten.
Mühlhofer Mitte
Das Vorhaben mit der Kombination von Ladengeschäften und Wohnbebauung zur Belebung der Ortsmitte Mühlhofen war bereits Ende 2013 angegangen worden. Nach der Rechtskraft des vorhabenbezogenen Bebauungsplans Ortsmitte Mühlhofen im April 2014 hatte sich die Gemeindeverwaltung einen schnellen Baubeginn erhofft. Die Baugenehmigung hatte das Landratsamt Bodenseekreis im November 2014 erteilt, einen Nachtrag im August 2015 bewilligt.
Im April 2015 hatten aber drei Bürgerinnen einen Widerspruch gegen den rechtskräftigen Bebauungsplan eingereicht, dem das Landratsamt aber nicht stattgegeben hatte und den das Regierungspräsidium mit Entscheidung vom 18. Februar 2016 als unbegründet zurückwies. Bedingt durch die Themen Altlasten und Bodenbeschaffenheit wurde der Baubeginn nach der Rücknahme eines Normenkontrollantrages gegen den Bebauungsplan aber immer wieder verschoben. Zudem war auch ein Architektenwechsel und schließlich Insolvenz des damaligen Bauträgers erfolgt. Längst wird die Baustelle im Volksmund als „Mühlhofer Loch“ bezeichnet. Im Zusammenhang mit den geplanten Aach-Arkaden steht das derzeit übergangsweise als öffentlicher Parkplatz genutzte Grundstück „Kirchstraße 2“. So kann dessen geplante Umsetzung erst nach der Fertigstellung des Rohbaus der Ortsmitte erfolgen, da ein Teil der Fläche während der Bauphase benötigt wird und eine vorherige Platzgestaltung keinen Sinn ergibt. (hk)