„Eingang zur Gemeinderatssitzung für Bürger nur mit Mund-Nasen-Bedeckung.“ Die etwa zehn Zuhörer hatten sich an den Hinweis am Eingang gehalten: Mit einer Ausnahme. „Könnten Sie bitte eine Maske anziehen oder den Saal verlassen“, appellierte Oberbürgermeister Jan Zeitler noch vor Sitzungsbeginn quer durch den Saal an den Überlinger Hubert Bergmann, der ohne Schutz auf der Empore auf den Zuschauerplätzen saß. Doch der weigerte sich und verwies auf sein Attest, das er dem Oberbürgermeister auf Wunsch gerne vorlege. „Und ich habe genügend Abstand.“

Am Eingang zum Pfarrsaal der Hinweis auf die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung. OB Jan Zeitler berief sich auf sein Hausrecht.
Am Eingang zum Pfarrsaal der Hinweis auf die Pflicht zur Mund-Nase-Bedeckung. OB Jan Zeitler berief sich auf sein Hausrecht. | Bild: Hanspeter Walter

Doch Zeitler blieb hart. „Ich habe hier das Hausrecht“, bekräftigte der OB und forderte noch einmal auf, seiner Anweisung nachzukommen. Er wolle doch nicht die Polizei rufen müssen. Doch erst zwei herbeigerufenen Beamten in Uniform gelang es schließlich, den Maskenverweigerer aus dem Saal zu geleiten und draußen auf dem Münsterplatz die Personalien aufzunehmen. In die Anwesenheitsliste hatte sich Bergmann offensichtlich nicht eingetragen.

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Es sei ihm keineswegs um eine „Provokation“ gegangen, erklärte Bergmann auf SÜDKURIER-Nachfrage. Er sei von einer Bürgerin zur Teilnahme an der Sitzung gebeten worden. Nicht nachvollziehbar sei für ihn, dass die Gemeinderäte unten im Saal an ihrem Platz keine Maske benötigten, die Besucher jedoch dazu genötigt würden. Deshalb habe er noch am Mittwoch eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen OB Zeitler beim Regierungspräsidium erhoben und Zeitler selbst um eine „rechtssichere“ Stellungnahme gebeten.

Anmerkung der Redaktion: Dieser Bericht erschien am 12. November auf SÜDKURIER Online. Mit Schreiben vom 24. November (Eingangsdatum) wehrt sich Hubert Bergmann gegen die im Bericht genannten Bezeichnungen „Maskenmuffel“ und „Maskenverweigerer“. Bergmann betont in dem Schreiben, dass ihn ein ärztliches Attest von der Maskenpflicht befreie. Es stelle „eine objektiv falsche Darstellung“ dar, jemanden mit Befreiung durch Attest Maskenmuffel oder Maskenverweigerer zu nennen. Nach seiner Ansicht hätten die im Rat sitzenden Gemeinderäte Maske tragen müssen, was sie nach seiner Beobachtung nicht getan hätten.