Die Abstimmung war mit Spannung erwartet worden: Bei 14 Ja- und zehn Nein-Stimmen fiel der Beschluss des Markdorfer Gemeinderates für die Resolution an den Kreistag allerdings nicht sehr kräftig aus. Auch im Kreistag wird man sehen, dass knapp die Hälfte des Gemeinderates sie für keine gute Idee hält. Ein machtvolles Signal ist das also eher nicht.

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Dabei spricht prinzipiell eine Menge dafür, dass Markdorf noch einmal mitreden darf, bevor es vermutlich im Herbst zum Baubeschluss für die Südumfahrung kommt. Denn seit dem Bürgerentscheid 2003 hat sich alles geändert – bis auf den Verkehr, der nach wie vor durch Markdorf rollt: Die Südumfahrung wird die Stadt mehr als das Dreifache kosten, parallel zu ihr wird die neue vierspurige B31 vermutlich durch den Weingartenwald verlaufen, Umwelt- und Lärmschutzbelange haben sich in all den Jahren verändert und zuletzt gehen auch die Verkehrsprognosen deutlich nach unten. Das alles spricht für eine nochmalige Beteiligung.

Über eine Kreisstraße entscheidet der Kreistag

Doch was verstehen UWG und SPD unter gleichberechtigt beteiligt auch am Baubeschluss? Die Südumfahrung ist als K7743 neu eine Kreisstraße. Den Beschluss dazu kann also nur der Kreistag fällen. Soll der Markdorfer Rat nun zuvor abstimmen und dessen Votum dann einfließen? Oder soll der Gemeinderat den Bau verhindern, indem er die 8,5 Millionen Euro städtischen Finanzierungsbeitrag nicht freigibt? Was wollen die Initiatoren wirklich?

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Rechtlich jedenfalls hat die Stadt aktuell keinen Anspruch auf eine weitere Mitbestimmung. Dies stellt der Vertrag von 2013 klar. Dieser Vertrag ist, wenn man so will, der Webfehler und wird auch ein Geburtsmakel der Südumfahrung sein, sollte sie eines Tages gebaut werden. Auch deshalb sollte die Stadt zumindest nochmals gehört werden.