Im Rathaus gibt man sich in der Debatte um den Heggbacher Hof verhältnismäßig gelassen, was die Drohung des Eigentümers anbelangt, das historische Gebäude in der Spitalstraße abreißen lassen zu wollen (wir berichteten am Mittwoch). Fakt ist, dass die Stadt der falsche Adressat für einen Abrissantrag der Firma Betz und Weber ist. Die Entscheidung, ob das denkmalgeschützte Gebäude überhaupt abgerissen werden darf, liegt alleine beim Landesamt für Denkmalpflege. Dort wurde am Mittwoch auf Anfrage des SÜDKURIER die Sachlage geprüft (siehe Infotext unten). Die bisher für Markdorf zuständige Sachverständige Martina Goerlich hat allerdings wegen eines Aufgabenwechsels ihr Arbeitsgebiet zum 1. Februar an ihre Nachfolgerin Franziska Gnant übergeben, die sich derzeit in die Denkmal-Themen der Region einarbeitet.

Sperre untersagt Abriss

Doch gänzlich unabhängig vom Urteil der Denkmalbehörde kann die Stadt einen Abriss untersagen, betont Bürgermeister Georg Riedmann. Denn dafür sorgt die Veränderungssperre, die der Gemeinderat für das Grundstück erlassen hat. Im Paragraf 3 der Satzung über die Veränderungssperre ist festgelegt, dass bereits bestehende bauliche Anlagen, also der Heggbacher Hof, nicht beseitigt werden dürfen. Die Veränderungssperre gilt für zwei Jahre beziehunsgweise solange, bis der Bebauungsplan Stadtgraben in Kraft tritt. Sollte also die Prüfung aus denkmalschützerischer Sicht tatsächlich ergeben, dass ein Abriss wider Erwarten vertretbar wäre, stünde dem immer noch die Veränderungssperre entgegen.

Riedmann: 350 000 Euro realistisch

Insofern ist die Stadt zunächst also auf der sicheren Seite, geht es um den Erhalt des Hofes. Gegen eine Veränderungssperre können jedoch Rechtsmittel eingelegt werden. In der Stadtverwaltung blickt man derzeit aber noch gelassen auf die Klageandrohung, die Alexander Weber, der Geschäftsführer von Betz und Weber, ausgesprochen hat.

Ungeachtet allen Säbelrasselns signalisiert Riedmann für die Stadt nach wie vor Gesprächsbereitschaft. Würde der Eigentümer der Stadt den Heggbacher Hof zu "einem wirklich vernünftigen Preis" anbieten, sei man durchaus offen, sagt Riedmann. Als Leitplanke für einen solchen "vernünftigen Preis" nennt Riedmann 350 000 Euro. Betz und Weber hatte den Hof vor Jahren aus privater Hand erworben, nicht von der Stadt, wie am Mittwoch an dieser Stelle berichtet. Dem Vernehmen nach soll der damalige Kaufpreis bei rund 250 000 Euro gelegen haben. Rechne man die sanierungsbedingten Untersuchungen von Betz und Weber hinzu, die ein neuer Eigentümer ohnehin machen müsse, käme man in den von ihm genannten Preisbereich, sagt Riedmann. "Aber Planungsleistungen, die das Unternehmen aufgewendet hat, können wir ihm natürlich nicht bezahlen", betont er.

Nimmt man diese Preisvorstellung und das letzte Angebot von Betz und Weber, scheint eine Einigung noch lange nicht in Sicht: Das Unternehmen forderte zuletzt bekanntlich 600 000 Euro für den Hof, bei einem Verzicht auf weitere Kompensationsgeschäfte.

Weber: Nur gegen Zugeständnisse

Dies sei der Betrag, den sie bislang in Grundstück und Gebäude investiert hätten, sagt Weber. Und: Wenn man den Hof "mit Verlust" an die Stadt verkaufe, dann nur gegen anderweitige Zugeständnisse. Dafür sei er gerne bereit, sich auch mit den Gemeinderatsfraktionen zusammenzusetzen. "Gerne kann uns der Gemeinderat auch verschiedene Vorschläge unterbreiten, was er sich vorstellen könnte, uns anzubieten", so Weber gegenüber unserer Zeitung.

Den ebenfalls denkmalgeschützten Bahnhof hat die Stadt mittlerweile gekauft. Für dessen denkmalgerechte Sanierung und die Realisierung einer sinnvollen Nutzung sucht die Stadt nun einen Investor. Wäre solch ein Vorgehen auch für den Heggbacher Hof denkbar? Ihm persönlich wäre dies eine sehr willkommene Lösung, sagt Riedmann, vorausgesetzt, der Kaufpreis sei akzeptabel. Über eine solche Entscheidung müsse dann jedoch der Gemeinderat befinden, so der Bürgermeister. In den Fraktionen wiederum werde es aber vermutlich unterschiedliche Vorstellungen hinsichtlich der Frage eines akzeptablen Preises geben.

Betz und Weber hatte vor vier Jahren angedacht, einen Architektenwettbewerb zum Projekt Heggbacher Hof auszuschreiben. Das Unternehmen wollte seinerzeit Mitglieder der Stadtverwaltung für die Jury gewinnen. Dies hatte die Verwaltung aber mit Verweis auf ihre Unabhängigkeit abgelehnt.

 

Landesdenkmalamt: "Erhebliche Bedenken gegen das Abbruchvorhaben"

Wie steht das Landesamt für Denkmalschutz zu den Abriss-Plänen des Unternehmens Betz und Weber für den Heggbacher Hof? Der SÜDKURIER bat die Behörde am Mittwoch um eine aktuelle Stellungnahme in der Sache, die das Regierungspräsidium noch am Abend beantwortet hat. Wir veröffentlichen sie an dieser Stelle im Wortlaut:

"Der Heggbacher Hof ist einer der wenigen in unsere Zeit überlieferten Klosterhöfe von ehemals insgesamt 18 Klosterhöfen in Markdorf mit zugehörigen Weinbergen und Torkel. An der Erhaltung des ehemaligen Heggbacher Hofs, dessen Bauweise und Anordnung der Baukörper den vergangenen Klosterbesitz in der Stadt Markdorf bezeugen, besteht aus künstlerischen, wissenschaftlichen und heimatgeschichtlichen Gründen ein öffentliches Interesse.

Der Klosterhof bestehend aus Wohnteil und angrenzendem Torkel geht im Kern bis auf das 14. Jahrhundert zurück. Das Bauwerk stammt wesentlich aus dem 15. und 16. Jahrhundert.

Nach Auskunft der Baurechtsbehörde Markdorf wurde der Heggbacher Hof von einem privaten Eigentümer durch die Betz und Weber Baupartner GmbH erworben. Die durch Betz und Weber vorgesehene Instandsetzung und Umnutzung des Heggbacher Hofs wurde denkmalpflegerisch begleitet.

Nach derzeitigem Kenntnisstand geht das Landesamt für Denkmalpflege wegen der in ordentlichem Zustand befindlichen Bausubstanz von einer Erhaltungsfähigkeit des Heggbacher Hofs aus.

Daher bestehen gegen das Abbruchvorhaben aus denkmalfachlicher Sicht erhebliche Bedenken.

Im Rahmen des denkmalschutzrechtlichen Verfahrens wird das Landesamt für Denkmalpflege den Abbruchantrag fachlich prüfen."