Im vergangenen Jahr fand die Testphase statt, im April traf der Gemeinderat die Grundsatzentscheidung, jetzt stimmte das Gremium bei vier Enthaltungen auch der Sharing-Satzung zu. Damit will Friedrichshafen mögliche Probleme mit dem Verleih von E-Scootern und Pedelecs bereits im Vorfeld lösen.
Die Stadt legt in den Richtlinien daher unter anderem fest, wie groß die Fahrzeugflotte überhaupt ausfallen darf. So sollen künftig maximal 250 E-Roller und 200 Pedelecs in Friedrichshafen verliehen werden dürfen, nur ein Teil davon in der Kernstadt. Anders als in vielen anderen Städten üblich, will Friedrichshafen dabei außerdem nur einem Anbieter den Zuschlag geben, der sowohl Pedelecs als auch E-Scooter verleiht.
Fixe Abstellplätze in den Richtlinien
Um zu verhindern, dass E-Roller auf Gehwege oder in Straßengräben geworfen werden – wie etwa zu Beginn der Testphase immer wieder kritisiert wurde –, sehen die neuen Richtlinien unter anderem fixe Abstellplätze vor. Damit soll der künftige Verleiher sicherstellen, dass außerhalb der definierten Parkzonen lediglich bis zu maximal vier Fahrzeugen an einem Standort stehen dürfen. Zudem gilt ein Mindestabstand zwischen den Standorten von 50 Metern.
Darüber hinaus wurden weitere Mindestanforderungen – etwa zu Nachhaltigkeit und Sicherheit – sowie Auswahlkriterien definiert. Werner Nuber (SPD) erklärt in einer gemeinsamen Erklärung aller Fraktionen: „Wir freuen uns auf die E-Scooter und Pedelecs als neues Verkehrsmittel in unserer Stadt.“ Die Stadt habe die Vorschläge des Gemeinderats aufgenommen und nun in die Richtlinien eingearbeitet. Andere Kommunen in der Region würden bereits folgen und ebenfalls die neuen Mobilitätsangebote testen.