Überlingen – Im Spannungsfeld zwischen Einzelhandel in der Innenstadt und Supermärkten auf der grünen Wiese hatte schon die Ansiedlung des Einkaufszentrums „La Piazza“ im Jahr 1999 bestanden, das längst auch eine wichtige Rolle für das ganze Umland spielt. Dass im Umfeld keine weiteren zentrenrelevanten Sortimente angesiedelt werden, darauf musste sich die Stadt in ihrem Einzelhandelskonzept vor rund zehn Jahren festlegen, um die Genehmigung für den Edeka-Markt in Härlen zu bekommen. Deshalb trat das Regierungspräsidium auf die Bremse, als auch nur der Wunsch nach Verlagerung des Aldi-Marktes von der Heiligenbreite an die Weierhalde formuliert wurde – einvernehmlich vom Discounter und „La Piazza“-Geschäftsführer Marcus Gross. Die Stadt musste ein Zielabweichungsverfahren in die Wege leiten, und der damalige Baubürgermeister Matthias Längin prognostizierte im März 2018: „Die Verwaltung muss hier noch ein ziemlich dickes Brett beim Regierungspräsidium bohren.“
Der Ausschuss für Bauen, Technik und Verkehr (ABTV) beschloss nun die Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans „Fachmarkterweiterung La Piazza“ für das Gelände an der Weierhalde nach längerer Diskussion einstimmig und billigte zugleich die vorgelegte Entwurfsplanung. Diese sieht drei Baufenster vor, von denen eines für die Verlagerung des Discounters vorgesehen ist. Für das zweite Grundstück gebe es im Moment keinen konkreten Interessenten, erklärte Axel Philipp vom Büro Gfrörer, der selbst als damaliger Stadtplaner der Verwaltung noch die ersten Skizzen für die Umsiedlung zu Papier gebracht hatte. Ein drittes Baufenster bleibe größeren Lagergebäuden vorbehalten, sagte Philipp.
Gemäß der seit dem Vorjahr gültigen Hauptsatzung genügt für einen Aufstellungsbeschluss das Votum des Ausschusses, über den Satzungsbeschluss muss der Gemeinderat entscheiden. Da es sich im aktuellen Fall um eine vorhabenbezogene Planung des Grundstückseigentümers handelt, muss ein städtebaulicher Vertrag vorgeschaltet sein, über den der Gemeinderat heute befinden soll. Darin ist unter anderem die Kostenübernahme für das Verfahren durch den Vorhabenträger geregelt.
Dies gilt auch für die geplante Zufahrt zum neuen Gebiet, die über eine weitere Linksabbiegespur auf der Straße „Zur Weierhalde“ geregelt werden soll. Die zehn Bäume, die der Verkehrsführung hier zum Opfer fallen, sollen durch Neupflanzungen am künftigen Fahrbahnrand ersetzt werden, wünschte sich der Ausschuss. Ergänzt werden soll in dem Entwurf unter anderem die Verpflichtung zu einer extensiven Flachdachbegrünung bei den entstehenden Neubauten. Diese sei ohne großen Kostenaufwand zu realisieren, pflichtete Baubürgermeister Thomas Kölschbach bei und sah darin zumindest einen kleinen Beitrag zur Klimaanpassung.