Zu drei Jahren Haft hat das Amtsgericht Konstanz eine 42-jährige Altenpflegekraft aus Rumänien verurteilt. Zwischen Ende 2015 bis zum Januar dieses Jahres hatte die Frau nach Ansicht des Gerichts acht ihr anvertraute, pflegebedürftige Personen aus mehreren Bundesländern bestohlen und war dann über Nacht verschwunden. Darunter war auch ein 83-jähriger Mann aus Überlingen. Laut Gericht hat sie einen materiellen Schaden von insgesamt 39 000 Euro angerichtet. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
24-Stunden-Einsatz im Haus des 83-Jährigen
Es schien alles geregelt, als der Sohn des pflegebedürftigen 83-Jährigen Ende Januar 2016 für mehrere Wochen in den Urlaub fuhr. Die neue Pflegerin hatte gerade ihren Dienst angetreten. Für den 24-Stunden-Einsatz hatte man ihr ein Zimmer mit Bad im Haus des Seniors eingerichtet. Ihre Arbeit schien die Frau ebenso gut zu erledigen wie die von der Agentur vermittelten Vorgängerinnen aus dem Ausland. Für die 24-Stunden-Jobs gebe es kaum deutsche Bewerberinnen. Auch war gesichert, dass die noch rüstige Freundin des Vaters täglich nach ihm sehen würde.
8000 Euro und neue EC-Karte aus Safe gestohlen
Wenige Tage, nachdem der Sohn abgereist war, rief der 83-jährige, schwer an Parkinson erkrankte Mann verzweifelt seine Freundin an. Er war viel zu spät aufgewacht und hatte seine Medikamente nicht bekommen, die er alle drei Stunden nehmen musste. Das Zimmer der Pflegerin fand er leer vor. Aus dem Schlafzimmersafe waren knapp 8000 Euro und seine neue EC-Karte mit Pin verschwunden. Später stellte sich heraus, dass die Frau mit der Geldkarte des 83-Jährigen auch noch 3000 Euro an verschiedenen Geldautomaten in Überlingen abgehoben hatte, bevor sie spurlos verschwand.
Ähnlich war es davor und danach vier zum Teil hochbetagten Seniorinnen und drei pflegebedürftigen Ehepaaren aus Hessen, Bayern, Nordrhein-Westfalen und Rheinland-Pfalz ergangen. Nachdem die Angeklagte im Januar in Rheinland-Pfalz zum bislang letzten Mal eine 85-Jährige um 5000 Euro Bargeld und ihren Schmuck erleichtert hatte, konnte sie im Mai festgenommen werden.
Vermittlung in Deutschland über Internet-Agenturen
Jetzt musste sich die sehr kleine und schmächtige Frau vor dem Amtsgericht verantworten. Mit düsterem Blick saß sie zusammengesunken zwischen der Dolmetscherin und ihrem Anwalt. Die Schule in Rumänien habe sie nach Klasse acht verlassen. Die Hausfrau und Mutter habe dann vor neun Jahren in Rumänien einen dreimonatigen Kurs besucht, der ihr eine Ausbildung als Altenpflegerin bescheinigte. Seither lasse sie sich über Internet-Agenturen in Deutschland als Altenpflegerin vermitteln. Die ihr vorgeworfenen Taten räumte sie über eine Erklärung ihres Anwalts ein. Zum Motiv erklärte sie: "Ich musste meine kranken Eltern in der Heimat unterstützen." Einen Teil des gestohlenen Bargelds sowie Schmuck und anderes Diebesgut habe sie per Post an ihre Eltern geschickt. Die Wertgegenstände seien in Rumänien zu Geld gemacht worden, übersetzte die Dolmetscherin.
2300 Euro Bargeld und diverse Schmuckstücke verschwunden
"Die spricht hervorragend Deutsch", erklärte danach die erste Zeugin. Die 47-jährige Frau aus Hessen ist die Tochter einer inzwischen verstorbenen Geschädigten. Wenige Tage nach Dienstantritt sei die Frau, nachdem sie noch einen Vorschuss von 1000 Euro verlangt und bekommen hatte, nachts einfach verschwunden. Mit ihr verschwanden 2300 Euro Bargeld und diverse Schmuckstücke. "Der Schmuck hatte eher ideellen Wert", meinte die 47-jährige Zeugin. Aber dass die Frau ihre Mutter in so hilflosem Zustand einfach zurückgelassen habe, sei viel schlimmer gewesen. Einige der Geschädigten und ihre Angehörigen verloren für lange Zeit ihr Vertrauen in die Pflegerinnen, ohne die das System der häuslichen Pflege in Deutschland kaum aufrecht zu erhalten wäre, stellte das Gericht fest und hielt drei Jahre Haft für angemessen.