Dass im Luftkurort im nächsten Jahr ein neuer Bürgermeister gewählt wird, ist bekannt. Nun hat der Gemeinderat den Termin festgesetzt. Die Heiligenberger dürfen am 2. April 2023 ihr neues Gemeindeoberhaupt bestimmen. Sollte kein Bewerber 50 Prozent plus eine Stimme erhalten, so wird es am 23. April einen zweiten Wahlgang geben. Wer dann die meisten Stimmen auf sich vereinen kann, ist neuer Bürgermeister oder Bürgermeisterin.

Bewerbungsschluss am 6. März

Es wird auf jeden Fall eine neue Person sein, denn Amtsinhaber Frank Amann tritt nicht mehr an. Die Stellenausschreibung wird am 26. Januar im Mitteilungsblatt der Gemeinde sowie auf deren Internetseite veröffentlicht. Maßgeblich für das Einreichen von Bewerbungen ist der 28. Januar, da an diesem Datum die vorgeschriebene Veröffentlichung im Staatsanzeiger Baden-Württemberg erfolgt. Bewerbungen können bereits einen Tag später abgegeben werden. Die Frist endet am Montag, 6. März um 18 Uhr.

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Die Einreichungsfrist für eine potenzielle Nachwahl wurde auf das Datum Montag, 3. April, bis Mittwoch, 5. April, 18 Uhr, festgelegt. Wenn eventuell ein zweiter Wahlgang nötig wird, sind weitere Bewerbungen möglich.

Öffentliche Kandidatenvorstellung

Alle, die nach dem Amt des Bürgermeisters streben, sollen sich am Mittwoch, 15. März, bei der öffentlichen Kandidatenvorstellung im Sennhof am Schloss präsentieren. Solch eine Veranstaltung ist gesetzlich nicht vorgeschrieben, wird vom Gemeinderat aber als sinnvoll erachtet.

Vorsitzender des Gemeindewahlausschusses ist laut Gesetz der Bürgermeister, wenn er nicht selbst kandidiert. Zu seiner Stellvertreterin wurde Maria Morgen bestimmt. Sie ist auch Stellvertreterin des Bürgermeisters. Aus dem Gemeinderat werden Florian Kopp von der Bürgerliste und Dominik Sonntag von der CDU im Gremium sitzen. Den Kreis der Wahlberechtigten sollen die beiden ehemaligen Bürgermeisterstellvertreter Alfred Rock und Manfred Hornstein im Gemeindewahlausschuss vertreten.

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Es wurden vier Wahlbezirke gebildet, wie auch sonst in Heiligenberg üblich. Die Bürger können im Sennhof am Schloss (Saal, Bezirk 1), Sennhof Foyer (Bezirk 2), Gemeindehaus Wintersulgen (Bezirk 3) und im Dorfgemeinschaftshaus in Hattenweiler (Bezirk 4) ihre Stimme abgeben. Gemeinderat und Bürgermeister hoffen, dass sich qualifizierte Bewerber melden und es eine spannende Wahl gibt.