Die Stiftung hält 93,8 Prozent der Aktien der ZF Friedrichshafen AG und ist Eigentümerin der Luftschiffbau Zeppelin GmbH und der Zeppelin GmbH, zu denen weitere Tochtergesellschaften gehören. Schon im Vorfeld hatte von Brandenstein-Zeppelin angekündigt, im Fall der Antragsablehnung den Rechtsweg einzuschlagen.
Das Regierungspräsidium Tübingen hat "nach einer umfassenden und eingehenden Prüfung über die von Nachkommen des Stifters Graf Ferdinand von Zeppelin gestellten Anträge zur Wiedereinsetzung der 1947 aufgehobenen rechtsfähigen Zeppelin-Stiftung entschieden und diese Anträge abgelehnt". Das teilt die Behörde mit. Die Antragsteller hatten beantragt, die im Jahr 1908 von Graf Ferdinand von Zeppelin gegründete Stiftung wieder „zum Leben zu erwecken“.
Sie stützten sich dabei auf das Argument, dass die Rechtsanordnung des Direktoriums des Staatssekretariats für das französisch besetzte Gebiet Württembergs und Hohenzollerns aus dem Jahr 1947, mit der die Stiftung von 1908 aufgelöst und das Stiftungsvermögen auf die Stadt Friedrichshafen übergegangen ist, nichtig sei. Dies hätte im Ergebnis bedeutet, die seit 1947 als Sondervermögen der Stadt Friedrichshafen geführte unselbständige Zeppelin-Stiftung in einem zweiten Schritt möglicherweise rückabwickeln zu müssen.
Regierungspräsidium stützt Entscheidung auf folgende Gründe
"Die Anträge waren schon deshalb abzulehnen, weil die 1947 erlassene Rechtsanordnung über die Aufhebung der Zeppelin-Stiftung in Form eines Gesetzes erfolgte. Die Kompetenz zur Normverwerfung ist nach dem Grundgesetz aber den Gerichten vorbehalten und steht damit der Verwaltung nicht zu. Unabhängig davon handelte es sich bei der angegriffenen Rechtsanordnung entgegen der Auffassung der Antragsteller weder um ein unzulässiges Einzelfallgesetz noch kam es durch dieses Gesetz zu einer unzulässigen Verkürzung des Rechtswegs.
Unter Berücksichtigung der damaligen Zeitumstände lagen nach Auffassung des Regierungspräsidiums die Voraussetzungen für die Aufhebung der Stiftung wegen Unmöglichkeit der Erfüllung ihres Zweckes, der vor allem auf die Förderung der Luftschifffahrt ausgerichtet war, vor. Darüber hinaus fehlt es den Nachkommen des Stifters an der Antragsbefugnis, da sie weder Mitglieder eines Organs der Zeppelin-Stiftung sind noch ihnen aus ihrer Stellung als Nachkommen des Stifters eine Rechtsposition zukommt, auf die sie sich in diesem Verfahren berufen könnten.
Zudem fehlt den Antragstellern ein Rechtsschutzbedürfnis, da sie auf Grund eines Vergleichs von 1952 und einer Verzichtserklärung von 1990 daran gehindert sind, die Wiederherstellung der alten Zeppelin-Stiftung zu betreiben. Schließlich kommt hinzu, dass die Antragsteller angesichts des Zeitablaufs und der Gesamtumstände des Falles das Recht verwirkt haben, die Wiederherstellung der alten Zeppelin-Stiftung zu fordern."
„Wir freuen uns über diese Entscheidung. Die Rechtsauffassung von Stadt und Zeppelin-Stiftung ist damit in vollem Umfang bestätigt worden“, sagt Oberbürgermeister Andreas Brand. „Mit der Entscheidung des Regierungspräsidiums wird nun zum wiederholten Male untermauert, was in den vergangenen Jahrzehnten bereits mehrfach von den relevanten Institutionen entschieden wurde: Die heutige Stiftung ist rechtmäßig, die alte Stiftung ist tot.
“ Die Stadt Friedrichshafen und die Zeppelin-Stiftung haben mit dieser Entscheidung gerechnet, wie es in einer Stellungnahme heißt: "Die Ausführungen des Regierungspräsidiums decken sich nach erster Durchsicht in vollem Umfang mit der Einschätzung der von Stadt und Stiftung hinzugezogenen Rechtsberater." Im Hinblick auf die von Albrecht von Brandenstein-Zeppelin bereits angekündigten gerichtlichen Schritte wird die Stadt nun die vom Regierungspräsidium gegebene Begründung einer eingehenden Prüfung unterziehen. Einer etwaigen Klage vor dem Verwaltungsgericht gegen die Entscheidung sehe die Stadt sehr gelassen entgegen. Eine endgültige gerichtliche Klärung würde von der Stadt sogar begrüßt, heißt es in der Mitteilung.
„Die Entscheidung des Regierungspräsidiums setzt ein sehr deutliches positives Zeichen für die Bürgerinnen und Bürger der Stadt“, sagt Oberbürgermeister Brand. Mit dieser Entscheidung sei auch klar, dass die Zeppelin-Stiftung weiterhin mildtätige und gemeinnützige Aktivitäten und damit das soziale und kulturelle Leben in Friedrichshafen in vielen Bereichen wie bisher unterstützen kann. Damit bleibt die Zeppelin-Stiftung bei der Stadt Friedrichshafen die einzige legitime Institution zur Erfüllung des Stifterwillens. „Unser Dank gilt allen Unterstützern, die die Haltung der Stadt im Verfahren getragen und gefördert haben“, betont Brand.