Ein brisantes Thema hat SÜDKURIER-Kolumnistin Theresa Clayton in ihrem Beitrag über nächtliche Telefonanrufe mit ausländischen Vorwahlen aufgebracht. Mehrere SÜDKURIER-Leser schilderten ihre Erfahrungen mit Unbekannten, die morgens, mittags und oft während der Nacht das Telefon klingeln lassen und bei den Betroffenen häufig sorgen- und angstvolle Gedanken auslösen.
„Wenn man um Mitternacht aus dem Schlaf gerissen wird, denkt man ja immer, dass etwas Schlimmes passiert ist“, erzählt Marianne M., die ihren vollständigen Namen nicht in die Öffentlichkeit bringen möchte. Sie wurde etliche Male angerufen und identifizierte die rumänische und sogar thailändsiche Ländervorwahl. Sie ließ die entsprechenden Rufnummern bei der zuständigen Bundesnetzagentur sperren, was aber wenig Erfolg hatte. „Wieder klingelte das Telefon und niemand war in der Leitung“, notierte sie sogar die Anrufzeiten: 3.37 Uhr, 3.39 Uhr, 3.41 Uhr und so weiter. Im Zwei-Minuten-Takt wurde die Seniorin kontaktiert, bis es ihr zuviel wurde und sie zu jeder Ländervorwahlnummer gehörenden Ziffern „00“ sperren ließ. Seitdem ist Ruhe, wobei sie jetzt allerdings vom Ausland keine Anrufe mehr empfangen kann.
Tagsüber wurde SÜDKURIER-Leserin Ingrid G. angerufen, wobei sie auf dem Display eine unbekannte Auslandsnummer sah und deshalb nicht abnahm. Ihre Recherche ergab, dass die Vorwahl aus dem karibischen Raum stammte. Dann wurde sie nachts angerufen und dieses Mal war es eine „normale“ Vorwahl und deshalb rief sie am nächsten Tag zurück. Ein Sprechautomat unterrichtete sie, dass der Anrufer eine SMS an sie geschickt hatte, in der sie aufgefordert wurde, eine Nummer mit karibischer Vorwahl anzurufen.
Bei Rückruf Abzocke
„Das sind so genannte Ping-Anrufe, mit denen ein kostenpflichtiger Rückruf provoziert werden soll, der oft mit sehr hohen Kosten verbunden ist“, warnt Michael Reifenberg, Pressesprecher der Bundesnetzagentur, eindringlich davor, sich bei den Unbekannten zu melden. Auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigte er eine Zunahme der Missbrauchsfälle, wobei oft über eine Bandansage über vermeintliche Gewinne informiert werde, die einen Rückruf erforderten. Aktuell hat die Netzagentur zahlreiche Rechnungslegungs- und Inkassierungsverbote zu Rufnummern aus Somalia mit der Ländervorwahl 252 erlasssen. Zusätzlich lägen der Behörde Erkenntnisse vor, dass es auch Provokationen mit Rufnummern der Elfenbeinküste mit der Vorwahl 225 gebe. „Dieses Verbot bedeutet, dass Betroffenen Kosten für Verbindungen zu diesen Rufnummern nicht mehr in Rechnung gestellt werden dürfen“, erläutert Reifenberg. Sollten Verbraucher schon Rechnungen erhalten haben, greife das Inkassierungsverbot, was bedeutet, dass die Forderungen nicht mehr eingetrieben werden dürfen.
Gestern meldete sich eine SÜDKURIER-Leserin und berichtete aufgebracht von ihrem Erlebnis: „Ich wurde nachts angerufen und nach meinem Cousin gefragt, wobei er seinen Namen kannte!“ Solche Anrufe gehören zur Masche der „Schock-Anrufe“, wo Angehörige wegen eines vermeintlichen Notfalls eines Familienmitglieds dazu gebracht werden sollen, Geld zu zahlen.
Betrüger haben viele Abzockmaschen im Repertoire
Die Bundesnetzagentur benennt auf ihrer Homepage viele gängige Betrugsmethoden.
- Telefon Spam: Hierbei ist jede missbräuchliche Nutzung von Rufnummern gemeint, die über das Telefon erfolgt. Von einer missbräuchlichen Nutzung einer Rufnummer wird ausgegangen, wenn durch einen Anruf oder die Versendung einer SMS unerwünschte Werbung erfolgt, zu welcher der Verbraucher zuvor keine Einwilligung gegeben hat. Ziel des Anrufs oder der SMS ist es, den Verbraucher zu animieren, eine genannte bzw. beworbene Rufnummer zu kontaktieren.
- Premium SMS: Der Verbraucher erhält eine unerwünschte SMS, in der entweder im Text oder in der Anruferliste eine 5- beziehungsweise 6-stellige Kurzwahlrufnummer erscheint. Es soll eine Antwort-SMS oder ein Rückruf zu der angegebenen Rufnummer provoziert werden. Durch den Inhalt des Textes, der häufig erotischen Inhalt hat, soll der Verbraucher animiert werden, ein Bild herunterzuladen oder einen telefonischen Kontakt herzustellen. Oft wird dem Verbraucher durch seine Antwort-SMS die Anmeldung zu einem Chat unterstellt, und er erhält weitere SMS. Außerdem erhalten die Verbraucher auch unerwünschte SMS, in denen andere hochpreisige Rufnummern beworben werden, z.B. 0137..., 0900...
- Ping-Anrufe: Um Ping-Anrufe handelt es sich, wenn das Telefon oder Handy nur kurz klingelt. Es erscheint eine Rufnummer im Display oder in der Anruferliste des Angerufenen, die den Verbraucher animieren soll, diese Rufnummer zurückzurufen. Bei diesem Rückruf wird zum Teil mittels Bandansage auf eine hochpreisige Rufnummer verwiesen, die angerufen werden soll.
- Gewinnmitteilungen: Der Verbraucher erhält bei dieser Methode einen Anruf, bei dem ihm ein vermeintlicher Gewinn mitgeteilt wird. Um diesen meist vorgetäuschten Gewinn abzurufen oder Einzelheiten über die Preisübergabe zu erfahren, wird der Verbraucher aufgefordert, eine hochpreisige Rufnummer zurückzurufen oder eine Taste auf seinem Telefon zu drücken. Die Anrufe erfolgen in der Regel durch einen Automaten.
- Werbe- / Gewinnmitteilung per Post: Bei einer Werbe- bzw. Gewinnmitteilung per Post liegt grundsätzlich kein Spam vor, der durch die Bundesnetzagentur verfolgt wird. Allein die Zusendung von Werbung mittels Briefpost, in der eine Rufnummer mit richtiger Preisangabe genannt wird, oder eine Rufnummer, für die keine Preisangabe erforderlich ist, stellt daher als solche keine rechtswidrige Nummernnutzung dar. Gleiches gilt für Werbung, in der keine Rufnummer angegeben ist.