Erst der Anruf einer SÜDKURIER-Leserin über einen schwerwiegenden Vorfall mit Hunden, bei denen eine Frau verletzt wurde, machte einen Zwischenfall öffentlich. Auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigte Christian Sugg, Sprecher des Polizeipräsidiums Ravensburg, dass eine 71 Jahre alte Frau in der Otterswanger Straße im Bereich eines Parkplatzes von zwei Schäferhunden attackiert wurde. Die Fußgängerin sei durch zumindest einen Hundebiss am Oberschenkel leicht verletzt worden. Als der Hundehalter einschritt, hätten die Tiere von der 71-Jährigen abgelassen, die im Anschluss von einem Rettungsdienst in ein Krankenhaus gebracht wurde.

Anzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung

„Seitens der Polizei wird gegen den Hundehalter eine Strafanzeige wegen fahrlässiger Körperverletzung an die Staatsanwaltschaft sowie ein Bericht an die Stadt Pfullendorf gefertigt“, bestätigt Sugg zudem, dass diese Hunde bereits mehrmals auffällig geworden sind. Die Zuständigkeit für etwaige Auflagen an den Hundehalter liege bei der Stadtverwaltung. Auf Anfrage des SÜDKURIER erläutert Manuel Oberdorfer, Leiter des städtischen Ordnungsamtes, die Rechtslage. Wenn es nach einem Hundeangriff/-biss eine Anzeige gibt, leitet das Ordnungsamt nach seinen Angaben ein Verfahren ein und prüft, ob der Hund als gefährlich Hund im Sinne der Polizeiverordnung des Innenministeriums und des Ministeriums für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz über das Halten gefährlicher Hunde eingestuft werden muss.

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Eine Überprüfung der Eignung der Tierhalter erfolgt nicht beziehungsweise ist nicht vorgesehen. Sofern ein Hund als gefährlicher Hund im Sinne der Polizeiverordnung eingestuft werde, komme die Anordnung eines Maulkorbzwanges in Betracht, ist aber nicht die zwingende Folge. Die Frage, ob eine so genannte Wesensprüfung gefordert werde, verneint Oberdorfer. Dieser Test komme lediglich bei Kampfhunden im Sinne der Polizeiverordnung in Betracht.

Nur ein Vorfall im Jahr 2022 gemeldet

Das Ordnungsamt wird nach seinen Angaben immer dann von der Polizei informiert, wenn ein Angriff eines Hundes angezeigt wird. Im vergangenen Jahr wurde der Verwaltung eine Anzeige wegen eines Beißvorfalls bekannt. Insgesamt sind übrigens im Stadtgebiet Pfullendorf und den Ortsteilen aktuell 648 Hunde angemeldet, wobei auch davon ausgegangen werden könne, so Ordnungsamtsleiter Oberdorfer, dass es eine gewisse Dunkelziffer von nicht gemeldeten Hunden gibt. Wer sich einen Vierbeiner anschafft, ist verpflichtet, das Tier in der Gemeinde für die Hundesteuer anzumelden. Wer diese Vorgabe ignoriert, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wobei das Bußgeld bis zu 10 000 Euro betragen kann. In der Öffentlichkeit müssen Hunde eine Steuermarke am Halsband tragen. Hundehalter sind auch verpflichtet eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, und zwar spätestens drei Monate nach der Geburt des Tieres. Dabei muss für Personenschäden eine Deckungssumme von mindestens 500 000 Euro versichert werden, für Sachschäden 250 000 Euro.