Das Landgericht Hechingen informiert, dass die Urteilsverkündigung im Arbeitsprozess zwischen der Sparkasse Pfullendorf-Meßkirch und Ex-Vorstandsmitglied Carsten Knaus auf den 19. August verschoben wird. Ursprünglich sollte das Urteil in dem Rechtsstreit, bei dem es um mehrere hunderttausend Euro geht, bereits am 1. Juli gefällt werden.
Gericht listet Historie des Verfahrens auf
Für die sechswöchige Verschiebung wird vom Gericht explizit kein Grund genannt, allerdings hatte die Sparkasse eine Fristverlängerung zur weiteren Stellungnahme und Vorlage von Unterlagen bis 24. Juni beantragt. In einer Pressemitteilung listet das Landgericht die Historie des Verfahrens auf, die am 1. Oktober 2024 mit der außerordentlichen fristlosen Kündigung von Knaus durch die Sparkasse begann, die demnach ohne Angabe von Gründen erfolgte.
Kündigungsschutzklage nach drei Wochen eingereicht
Am 21. Oktober reichte der geschasste Banker eine Kündigungsschutzklage beim Landgericht Hechingen ein. Dann beantragte der Anwalt der Sparkasse eine Verlängerung der Frist zur Klageerwiderung bis 23. Dezember. Darin war nach Gerichtsangaben erstmals Grund für die Kündigung enthalten. Der erste Verhandlungstermin, der auf den 11. Februar 2025 terminiert war, wurde dann abgesagt. Dann beantragte die Sparkasse erneut eine eine Verlängerung der Frist zur weiteren Stellungnahme bis 17. März. Am 1. April trafen sich die Parteien dann erstmals vor Gericht, das einen Vergleichsvorschlag unterbreitete, den die Sparkasse am 29. April ablehnte. Bevor es nun am 1. Juli zur Urteilsverkündigung kam, beantragte die Sparkasse erneut eine Fristverlängerung für eine Stellungnahme, sodass die Urteilsverkündigung auf den 19. August verschoben wurde.