Eine neue Satzung für die Zweitwohnungssteuer ist in der jüngsten Gemeinderatssitzung noch nicht beschlossen worden, da sich die Gemeinderäte nicht ausreichend informiert fühlten. Zuvor hatte sich Johann Heigle, Betreiber des Campingplatzes Seewiese, im Rahmen der Bürgerfragen zu Wort gemeldet. Er plädierte dafür, die Dauercamper, die ihren Stellplatz fünf Monate nutzen, nicht für das ganze Jahr, sondern nur für diese Zeit für die Zweitwohnungssteuer zu veranschlagen. „Der Campingplatz ist sieben Monate geschlossen“, argumentierte Heigle. Franz Scherl aus Albstadt, der dem Campingplatz in Illmensee seit 40 Jahren treu ist, überreichte eine Unterschriftenliste.
Die Zweitwohnungssteuer wird von der Gemeinde erhoben und in der Regel nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet. Eine Neufassung der Satzung ist notwendig, weil nach einem Beschluss des Bundesverfassungsgerichts eine Ausgestaltung in Steuerstufen nicht mehr zulässig ist. Die Besteuerung hat nun nach der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit zu erfolgen.
Die Verwaltung hat die Mustersatzung des Gemeindetags übernommen und ab Januar 2017 den Steuersatz von zehn Prozent vorgeschlagen. „Bevor wir darüber entscheiden, brauchen wir Wissen darüber, wie hoch die Summe der Zweitwohnungssteuer bisher war“, sagte Karin Hecht (FW). „Einfach einen Steuersatz von zehn Prozent festzusetzen, ist für mich ein Stochern im Dunkeln“, pflichtete Bernhard Beck (FW) seiner Ratskollegin bei. Er verwies auf andere Gemeinden wie Hagnau und Stetten, wo die Zweitwohnungssteuer bei 15 Prozent des jährlichen Mietaufwands liegt, in Überlingen sind es 18 Prozent. „Wir müssen uns da intensiver einarbeiten und nicht auf gut Glück etwas erheben.“
Beck stellte den Antrag auf Vertagung und formulierte einen neuen Beschlussantrag, der mit sieben Ja-Stimmen, einer Gegenstimme und einer Enthaltung befürwortet wurde. Bevor sie die Satzung beschließen, wollen die Gemeinderäte die Zahl der Zweitwohnungen, die Höhe des bisherigen Steueraufkommens und die Regelung für den Campingplatz geklärt wissen.