Die Digitalisierung schreitet voran und so wurde auch die Landesbauordnung Baden-Württemberg geändert, mit Folgen für potenzielle Bauherren und deren Nachbarn, wie Martin Blok, stellvertretender Leiter der städtischen Bauverwaltung, auf Anfrage des SÜDKURIER bestätigt. Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen habe 2022/23 die Digitalisierung vorangetrieben und hierzu wurde die Plattform „Virtuelles Bauamt Baden-Württemberg“ seit November 2022 von Pilotkommunen erprobt.

Digitaler Vorgangsraum ist für alle Behörden nutzbar

Dieses virtuelle Bauamt muss man sich nach Angaben von Blok ähnlich vorstellen wie die Web-Anwendung „Elster“, über die bekanntlich digital Steuererklärungen beim Finanzamt eingereicht werden können. Herzstück bildet der digitale Vorgangsraum: „Das ist ein virtueller Bereich, in dem Bauherr, Bauamt und alle anderen betroffenen Behörden direkt und simultan am Antrag arbeiten können. Das macht die Antragsbearbeitung nicht nur schneller, sondern auch komfortabler und transparenter.“

Bauantrag muss digital bei Baurechtsbehörde eingereicht werden

Um die Bearbeitungszeiten von Bauantragsverfahren zu verkürzen, werden Anträge und Bauvorlagen künftig direkt bei den unteren Baurechtsbehörden digital über das virtuelle Bauamt eingereicht und nicht mehr über die Gemeinden. Zugleich wird sichergestellt, dass die Gemeinden unverzüglich über die Vorhaben informiert und hinsichtlich der Entscheidung über das gemeindliche Einvernehmen ersucht werden. Das ist nun ohne Zeitverzug möglich, wird rechtlich abgesichert und soll künftig medienbruchfrei geschehen. „Die Gemeinden sind also weiterhin wesentliche Akteure im Baugenehmigungsverfahren“, stellt Martin Blok klar.

Nachbarschaftsbeteiligung wird begrenzt

Die Beteiligung angrenzender Nachbarn wird auf Fälle begrenzt, in denen diese tatsächlich unmittelbar betroffen sind – also bei Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen von nachbarschützenden Vorschriften. Das bedeutet aber nicht, dass die Nachbarn in ihren sie selbst betreffenden schützenswerten Rechten eingeschränkt werden, verschlankt aber das Verfahren. Indem Abweichungen, Ausnahmen oder Befreiungen künftig vom Bauherren ausdrücklich beantragt werden müssen, wird sichergestellt, dass von Anfang an klar ist, ob nachbarliche Belange tangiert werden oder nicht. Zudem müssen die Baurechtsbehörden auch allen nicht beteiligten Nachbarn, die in ihren Belangen berührt sein könnten, ihre Entscheidung durch ein Informationsschreiben bekannt geben. Damit wird sichergestellt, dass alle rechtzeitig von einem Vorhaben erfahren.

Ab 1. Januar 2025 nur noch digitale Antragsstellung

Die Digitalisierung des Baugenehmigungsverfahrens führt auch dazu, dass baurechtliche Entscheidungen künftig elektronisch bekannt gegeben werden können und ab 1. Januar 2025 können Anträge und Bauvorlagen nur noch elektronisch eingereicht werden und die Papierform ist ausgeschlossen.

Bauherren der Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf

Für Bauwillige aus den drei anderen Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft Pfullendorf, also Wald, Illmensee sowie Herdwangen-Schönach, bedeutet die geänderte Landesbauordnung, dass Anträge und Bauvorlagen ab sofort direkt bei der Baurechtsbehörde Pfullendorf und nicht mehr über die Gemeinden einzureichen sind. Und ab dem Jahr 2025 nur noch elektronisch. Und Anträge auf Abweichungen, Ausnahmen und Befreiungen müssen künftig auch von den Bauherren aus diesen Gemeinden beantragt werden.