Ein Schüler hat vor einem Gericht erfolgreich gegen den Leistungstest Kompass 4 geklagt, der in diesem Jahr erstmals ein Kriterium für die verbindlichere Grundschulempfehlung war.

Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Sigmaringen habe einem Eilantrag des damaligen Viertklässlers teilweise stattgegeben, teilte das Gericht mit.

Noch nicht rechtskräftig

Das Land sei verpflichtet worden, dem Schüler bis Ende Oktober eine erneute Teilnahme an dem Test zu ermöglichen. Der Beschluss ist laut Gericht noch nicht rechtskräftig, das Land kann dagegen noch Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim einlegen.

Der Schüler hatte im November vergangenen Jahres an Kompass 4 teilgenommen und danach das grundlegende Niveau für die Hauptschule bescheinigt bekommen.

In der Grundschulempfehlung bekam der Schüler das M-Niveau (Realschule) bescheinigt. Danach nahm er erfolglos am Potenzialtest für das Gymnasium teil. Auch gegen diesen klagte der Schüler – allerdings ohne Erfolg.

Test nicht ordnungsgemäß durchgeführt

Die Kammer des Verwaltungsgerichts begründet ihren Beschluss damit, dass das Schulgesetz, das den Kompass-4-Test als verpflichtend einführte, erst Anfang Februar 2025 in Kraft trat – einige Monate, nachdem der Test durchgeführt worden war.

Die Kammer sei deswegen zu dem Ergebnis gekommen, dass der Test nicht ordnungsgemäß durchgeführt worden sei, weil im November keine Rechtsgrundlage dafür bestanden habe, sagte ein Gerichtssprecher.

Hätte das Land gewollt, dass der im November durchgeführte Test zählen solle, hätte es das in das Gesetz oder die entsprechende Verordnung schreiben müssen, erklärte der Gerichtssprecher. Das sei aus Sicht der Kammer nicht geschehen.

Ministerium will Entscheidung prüfen

Kultusministerin Theresa Schopper sagte, man werde die Entscheidung des Gerichts prüfen. „Dem müssen wir nochmal in aller Tiefe nachgehen“, sagte die Grünen-Politikerin in Stuttgart. Man werde dann informieren, wie man reagieren werde.

Der Leistungstest Kompass 4 ist ein Kriterium der verbindlicheren Grundschulempfehlung, die in diesem Jahr erstmals zur Anwendung kam. An Stelle des reinen Elternwillens steht nun ein Modell aus drei Komponenten: Lehrerempfehlung, Leistungstest und Elternwunsch. Stimmen zwei aus drei überein, gibt das den Ausschlag.

Wollen die Eltern ihr Kind dennoch aufs Gymnasium schicken, muss das Kind künftig einen weiteren Test absolvieren. Verbindlich ist die Empfehlung allerdings nur für das Gymnasium. (dpa)