Kurt Loescher

Sigmaringen – Wegen vorsätzlichem unerlaubtem Besitz von Munition hat sich ein 52-jähriger Mann strafbar gemacht. Da er gegen den Strafbefehl in Höhe von 400 Euro Einspruch eingelegt hat, wurde der Fall vor dem Amtsgericht Sigmaringen verhandelt. Die Staatsanwaltschaft warf dem Mann vor, im Oktober des vergangenen Jahres im Besitz von mindestens zehn scharfen Patronen gewesen zu sein und diese an andere Personen verteilt zu haben. Dabei habe er gegen das Waffengesetz verstoßen.

Vor Gericht sagte der Angeklagte aus, ihm sei nicht bewusst gewesen, dass es sich dabei um scharfe Munition gehandelt habe. „Ich kannte mich nicht aus“. Die Patronen habe er im Sigmaringer Prinzengarten zufällig gefunden. „Die lagen da auf dem Weg und ich habe sie eingesteckt“. Weiter bestritt er, dass es nicht zehn, sondern lediglich zwei Patronen waren, die er einem Bekannten am Tag danach in die Hand gedrückt hat. Zunächst habe er gedacht, es handle sich um Patronen für eine Schreckschusspistole. Dass dies nicht der Fall war, habe er erst bei der Polizei erfahren, nachdem der Bekannte die Munition zur Polizei gebracht hatte.

Verstoß gegen Waffengesetz

Die Frage der Richterin, ob er einen Hang zu Waffen und Munition habe, verneinte er. Warum er die Munition nicht selbst zur Polizei gebracht hat, wollte Richterin Tugba Kalkan weiter wissen. Darauf wusste er keine Antwort, meinte jedoch, er sei zu dieser Zeit alkoholisiert gewesen. Weiter blieb er hartnäckig bei seiner Aussage, dass er lediglich zwei Patronen verschenkt habe, was ihm die Richterin jedoch nicht abnahm. Dabei verwies sie auf seine Vernehmung durch die Polizei und seine Aussage, dass er die Patronen auch an andere unbekannte Personen verschenkt habe. „Sie haben damit bewusst scharfe Munition an Personen weiter gegeben“, belehrte die Richterin den Angeklagten, dem immer noch nicht so recht einleuchten wollte, dass er damit gegen das Waffengesetz verstoßen hat: „Sie tun so, als ob das eine Kleinigkeit wäre“.

Ein Polizeibeamter, der als Zeuge geladen war, bestätigte dem Gericht, dass der Angeklagte bei seiner Vernehmung ausgesagt habe, er sei im Besitz von mehreren Patronen. Eine sofort eingeleitete Hausdurchsuchung bei dem 52-Jährigen sei jedoch ergebnislos verlaufen. Warum der Bekannte des Angeklagten zur Polizei gegangen ist, wolle Richterin vom Zeugen wissen. Nach einem Trinkgelage habe es wohl Streit untereinander gegeben. Dies sei wohl der Grund gewesen, so der Zeuge.

Im Verlauf der Verhandlung räumte der Angeklagte schließlich ein, dass es wohl mehr als zwei Patronen gewesen waren, die er verschenkt hat. Richterin Tugba Kalkan schlug dem Angeklagten daraufhin vor, den Einspruch gegen Strafbefehl in Höhe von 400 Euro wieder zurückziehen. „Das ist ein Angebot und die Sache geht damit schnell über die Bühne. Bei einem Urteil kann das für Sie auch schlechter ausgehen“, belehrte die Richterin den Angeklagten, der daraufhin den Strafbefehl akzeptierte.