Ein 27-Jähriger hatte über eine Internetplattform ein verlockendes Angebot entdeckt und für das Handy eines hochpreisigen Herstellers anstelle eines üblicherweise vierstelligen Euro-Betrags einen niedrigen dreistelligen Euro-Betrag überweisen, informiert die Polizei. Nach der Überweisung blockierte der vermeintliche Verkäufer den Kontakt zu dem Interessenten, die Ware wurde nicht versandt.

19-Jähriger überweist Betrag gleich zwei Mal

Ein 19-Jähriger wollte auf einer anderen Internetplattform ebenfalls ein Handy erwerben. Nach kurzem Kontakt mit dem Verkäufer überwies er einen mittleren dreistelligen Euro-Betrag. Der Betrüger spielte jedoch vor, dass es ein Problem bei der Banküberweisung gegeben habe und überzeugte den Interessenten davon, den Betrag nochmals zu überweisen. Auch der 19-Jährige wurde im Anschluss blockiert, zu einem Versand der Ware kam es nicht.

Beträge können teilweise zurückgebucht werden

Andere Betrüger, die sich als vermeintliche Microsoft-Mitarbeiter ausgaben, haben sich telefonisch bei einer 68-Jährigen gemeldet. Sie brachten die Frau dazu, ihnen einen Fernzugriff auf ihren PC zu gestatten. Im Weiteren griffen die Täter auf das Online-Banking ihres Opfers zu und überwiesen in mehreren Buchungen mittlere dreistellige Euro-Beträge. Dank dem schnellen Handeln der 68-Jährigen, die den Betrug nachträglich feststellte, konnten ihr durch die Bank bis auf einen niedrigen dreistelligen Euro-Betrag alle Beträge wieder zurückgebucht werden.

Vermeintliche Versicherung für geplanten Verkauf

In einem Fall blieben die Betrüger jedoch ohne Erfolg. Über eine Internetplattform schrieben sie einen 38-Jährigen an, der ein Fahrrad zum Verkauf anbot.

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Die Täter spielten Interesse vor und wollten den Verkäufer im Weiteren dazu bringen über einen Link rund 100 Euro angeblich als Versicherung bei einem Paketdienst „hinterlegt“. Später sollte er das Geld direkt vom Paketdienst zurückerhalten. Als das dem 38-Jährigen merkwürdig vorkam, erkundigte er sich bei dem genannten Paketdienst und erhielt dort die Auskunft, dass ein derartiger Service nicht angeboten wird. Der Mann erstattete Anzeige gegen den vermeintlichen Interessenten.

Warnung der Polizei

Die Polizei mahnt am Telefon und im Internet zu erhöhter Vorsicht. Überprüfen sollte man insbesondere bei im ersten Moment besonders verlockenden Angeboten, ob offizielle Zahlungs- und Verkaufswege benutzt werden und unbedingt sollte an Vorauszahlungen an Unbekannte vermeiden.