Wer irgendeine Dienstleistung vom Notar braucht, muss von diesem Jahr an in jedem Fall längere Anfahrtswege in Kauf nehmen. Durch die Justizreform der ehemaligen CDU/FDP-Landesregierung von 2008 sind seit dem Jahresanfang die bisherigen staatlichen Notariate aufgelöst worden. Für die meisten Dienstleistungen, wie beispielsweise Beurkundungen, sind in Zukunft freiberufliche Notare zuständig. Für Erbschaftsangelegenheiten gibt es seit Jahresbeginn die Nachlassgerichte bei den Amtsgerichten. Wie Jürgen Boss, der bisher in Meßkirch tätige Notar, im SÜDKURIER-Gespräch erläuterte, wird es solche freiberuflichen Notare in Sigmaringen und Pfullendorf geben. Er selbst wird bis zu seiner Pensionierung 2019 eine Stelle im Amtsgericht Sigmaringen bekleiden. Immerhin sollen den Bürgern mit Ausnahme der längeren Anfahrtswege keine weiteren Mehrkosten entstehen. Das habe der Gesetzgeber in einer Honorarordnung so geregelt.
Etwas komplizierter wird die Lage nach einem Todesfall, wenn es um die Regelung des Erbes geht. Anstelle des Notars sind jetzt Nachlassgerichte zuständig. Für Meßkirch ist das Nachlassgericht beim Amtsgericht in Sigmaringen Ansprechpartner. Boss: „Im Landkreis Sigmaringen gibt es mit Sigmaringen und Bad Saulgau zwei Nachlassgerichte.“ Die Zuständigkeitsbereiche der beiden Nachlassgerichte sind deckungsgleich mit dem Zuständigkeitsbereich der Amtsgerichte, Sigmaringen also für den größten Teil des Landkreises – von Gammertingen, Stetten a.k.M., Sigmaringen bis nach Pfullendorf. Wer in Mengen, Herbertingen, Bad Saulgau oder Ostrach wohnt, muss sich jetzt an das Nachlassgericht in Bad Saulgau wenden. Beamtete Notare waren bisher eine Sonderregelung in Baden-Württemberg. In den anderen Bundesländern üben meist freiberufliche Rechtsanwälte diese Tätigkeit aus.

Ab 2018 ergibt sich, so schildert der bisherige Meßkircher Amtsnotar die Situation, dass zahlreiche bisherige beamtete Notare diese Funktion zukünftig als Freiberufler wahrnehmen. Andere, vorwiegend ältere Kollegen, zögen es vor, im Staatsdienst zu bleiben. Gleichzeitig ist damit aber auch schon das Ende von freiberuflichen Notaren eingeläutet. Boss: „Es wird jetzt natürlich niemand mehr wie bisher zum Notar ausgebildet.“ Wer diese Tätigkeit in Zukunft ausüben wolle, müsse ein Jurastudium vorweisen. Sprich – auch in Baden-Württemberg wird es mittel- bis langfristig nur noch Rechtsanwälte geben, die in ihrer Zweitfunktion auch Notare sind. Der Alltag im bisherigen Notariat Meßkirch war, wie Jürgen Boss berichtet, in den vergangenen Jahren von drei Schwerpunktthemen geprägt. Naturgemäß spielten Erbschaftsangelegenheiten eine große Rolle. Boss: „Dazu kamen aber auch Verträge über Bauplatz- und Hauskäufe.“ Etwas nachgelassen hätten in den vergangenen Jahren die umfangreichen Verträge über Hofübergaben in der Landwirtschaft. Aber – nach wie vor sei der Notar im Meßkircher Schloss gefragt gewesen, wenn Landwirte Grundstücke getauscht, gekauft und verkauft hätten.
Geschichte
Das Notariat in Meßkirch bestand nach Auskunft des bisherigen Notars Jürgen Boss etwa 150 Jahre lang. Diese Justizstelle war für rund 13 000 Einwohner von aus den Kommunen Meßkirch, Sauldorf und Leibertingen zuständig. Zuletzt waren hier neben dem Notar noch weitere drei Fachkräfte beschäftigt. Ebenso wie Notar Boss fanden sie als Landesangestellte neue Beschäftigungen innerhalb der Justiz. Außer in Meßkirch gab es im Landkreis bis zum 31. Dezember 2017 Notariate in Stetten a.k.M., Sigmaringen, Gammertingen und Pfullendorf. (hps)
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