Im Gegensatz zum Jahr 2024 sind die Bürgergeld-Regelsätze zum Jahreswechsel auf dem vorigen Niveau geblieben. Wie viel Geld ein Paar im Jahr 2025 bekommt, lesen Sie in diesem Artikel.
Bürgergeld 2025: Wie wird es berechnet?
Die Regelbedarfe beim Bürgergeld werden laut der Bundesregierung über eine Einkommens- und Verbrauchsstichprobe ermittelt, die alle fünf Jahre vom Statistischen Bundesamt vorgenommen wird. 80.000 Haushalte aller Altersklassen nehmen daran teil. Schließlich lässt das Arbeitsministerium das Statistische Bundesamt speziell die Ausgaben der Menschen mit geringem Einkommen auswerten.
Zur Ermittlung des Regelbedarfs werden zwei Schritte vollzogen. Zunächst wird die Basisfortschreibung errechnet. Der dafür genutzte Mischindex besteht zu 70 Prozent aus der Entwicklung der Preise, die für den Regelbedarf maßgeblich sind, und zu 30 Prozent aus der durchschnittlichen Entwicklung der Nettolöhne und Nettogehälter. Verglichen wurden die Zeiträume von Juli 2022 bis Juni 2023 und von Juli 2023 bis Juni 2024. Es folgt die ergänzende Fortschreibung, um der aktuellen Preisentwicklung Rechnung zu tragen. Dafür wurden diesmal die regelbedarfsrelevanten Preise im zweiten Quartal 2024, also im Zeitraum vom 1. April bis zum 30. Juni 2024, mit dem entsprechenden Dreimonatszeitraum des Jahres 2023 verglichen.
Laut dem Fortschreibungsmechanismus hätten die Regelbedarfe 2025 sogar sinken müssen. Doch die sogenannte Besitzschutzregelung sorgt dafür, dass ein einmal gewährter Betrag in den Folgejahren mindestens beibehalten werden muss.
Bürgergeld 2025 für Paare: Wie viel Bürgergeld bekommt ein Paar?
Mit Partnern zusammenlebende Erwachsene erhalten 2025 wie schon im Jahr zuvor 506 Euro. Damit steht einem Paar insgesamt ein Bürgergeld von 1012 Euro zur Verfügung. Der Betrag für Paare ist laut dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) gesetzlich in der Regelbedarfsstufe 2 verankert und fällt im Vergleich zu einer alleinstehenden Person geringer aus. Die Regierung begründet das mit dem Einsparpotenzial, das durch das Zusammenleben entsteht.
Bürgergeld 2025 für Paare: Beispielrechnungen mit Mehrbedarf
Zusätzlich zum Regelbedarf haben manche Menschen, die einen Anspruch auf Bürgergeld haben, auch einen Mehrbedarf und benötigen zusätzliches Geld. Hierzu können bei Paaren etwa "Schwangerschaft" oder bei aus "medizinischen Gründen erforderlicher kostenaufwändiger Ernährung berücksichtigt werden", so das BMAS. Auch eine Behinderung führt zum Mehrbedarf.
Die Höhe der Zuschüsse wegen Mehrbedarfs richtet sich prozentual nach dem Regelbedarf. Mit einem erhöhten Regelbedarf steigt also auch jeder Mehrbedarf. Demnach könnten sich nach mit Einberechnung der Mehrbedarfe folgende mögliche Beträge für Bürgergeld-Empfänger 2025 ergeben:
-
Schwangerschaft: Der Mehrbedarf bei Schwangerschaft liegt laut Paragraf 21 Absatz 2 SGB II ab der 13. Schwangerschaftswoche bei 17 Prozent. Ein Paar, das 1012 Euro Regelbedarf bekommt, kann also mit 86 Euro Mehrbedarf - insgesamt also 1098 Euro rechnen. Hinzu kommt die Unterstützung für Wohnung und Heizung.
-
Behinderung: Lebt ein Partner des Paares mit einer Behinderung, entsteht ein Mehrbedarf von 35 Prozent. Dieser beträgt also 177 Euro. Das Paar, das 1012 Euro Regelbedarf bekommt, kann also 1189 Euro rechnen. Hinzu kommt die Unterstützung für Wohnung und Heizung.
Übrigens: Wenn Friedrich Merz (CDU) Kanzler wird, könnte es Änderungen am Bürgergeld geben.