Die Weihnachtszeit bringt nicht nur festliche Stimmung und Weihnachtsfeiern mit den Kollegen, sondern auch so manche Frage zum Arbeitsrecht mit sich. Unternehmen und Chefs haben in vielen Bereichen weitreichende Möglichkeiten, Vorschriften zu erlassen – vom Dresscode bis zu den Pausenzeiten. Doch wie steht es mit dem Konsum von Alkohol, insbesondere eines Glühweins auf dem Weihnachtsmarkt während der Mittagspause? Ist das erlaubt oder drohen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern möglicherweise arbeitsrechtliche Konsequenzen?
Übrigens: Was ein Chef anordnen darf und was nicht, ist zwischen Arbeitgeber und Angestellten immer wieder Streitthema. Muss man beispielsweise hinnehmen, dass man vom Chef komplett andere Aufgaben übertragen bekommt? Auch beim Thema „angeordnete Überstunden“ ist die Lage nicht so klar, wie viele Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer denken.
Alkohol in der Mittagspause: Was sagt das Arbeitsrecht?
Grundsätzlich gilt laut dem Arbeitszeitgesetz: Die Mittagspause gehört nicht zur Arbeitszeit, und Arbeitnehmer können in dieser Zeit selbst entscheiden, wie sie ihre Pause gestalten. Dazu zählt auch der Konsum von Alkohol, etwa ein Glas Glühwein auf dem Weihnachtsmarkt. Doch Vorsicht: Fachanwalt für Arbeitsrecht Volker Görzel erklärt gegenüber der Deutschen Presse-Agentur (dpa) dass der Genuss von Alkohol nicht immer unproblematisch ist. „Man kann zwar in der Pause ein bisschen Alkohol trinken, aber man darf in manchen Tätigkeiten nicht alkoholisiert arbeiten.“
Dies gelte vor allem in Berufen mit sicherheitsrelevanten Tätigkeiten, wie etwa bei Maschinenführern, Ärzten oder Berufskraftfahrern. Hier kann bereits ein Glas Glühwein gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen. Unternehmen haben das Recht, klare Regelungen für solche Tätigkeiten aufzustellen, die in vielen Fällen eine Null-Promille-Grenze vorsehen.
Hier drohen bei Verstößen nicht nur arbeitsrechtliche Maßnahmen, sondern auch Haftungsprobleme im Schadensfall. Ein Verstoß könne dann nicht nur zu Abmahnungen, sondern auch zu einer fristlosen Kündigung führen, erklärt der Anwalt.
Ein Glas Glühwein in der Mittagspause: Was gilt für Büroangestellte?
Für Arbeitnehmer in nicht sicherheitsrelevanten Berufen, etwa im Büro, gelten hingegen meist weniger strenge Vorgaben. Solange keine betrieblichen Regelungen existieren, die Alkoholkonsum während der Arbeitszeit gänzlich untersagen, ist ein Glas Glühwein in der Mittagspause oft erlaubt. Dennoch sollten Arbeitnehmer ihren Arbeitsvertrag oder eventuelle Betriebsvereinbarungen prüfen. „Ob solche Regelungen bestehen, ergibt sich entweder aus dem Arbeitsvertrag, gesetzlichen Vorschriften oder aus unternehmensinternen Anweisungen“, erläutert Görzel. Manche Unternehmen hätten klare Regelungen, wie etwa eine 0,0-Promille-Grenze, die auch die Mittagspause einschließt.
Auch ohne direkte Verbote gilt: Maßhalten ist wichtig. Der Genuss von Alkohol in der Mittagspause sollte stets so erfolgen, dass die Arbeitsfähigkeit gewährleistet bleibt. Wer nach der Pause mit „Fahne“ oder offensichtlich alkoholisiert an den Arbeitsplatz zurückkehrt, riskiert arbeitsrechtliche Konsequenzen, etwa eine Abmahnung oder im Wiederholungsfall sogar eine Kündigung. In Zweifelsfällen rät Görzel: „Man sollte besser auf den Alkoholkonsum während der Pause verzichten.“
Übrigens: In den Köpfen vieler Arbeitnehmer spukt die Frage herum, was während einer Krankschreibung erlaubt ist. Ob man die Wohnung während einer Krankschreibung verlassen darf oder zu Hause bleiben und das Bett hüten muss, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Weil in Deutschland die Zahl der Krankmeldungen kontinuierlich steigt, wird außerdem zum wiederholten Mal die Teilkrankschreibung diskutiert. Dabei müssen kranke Angestellte 25, 50 oder 75 Prozent ihrer eigentlichen Arbeitszeit leisten.