Ann-Katrin Hahner

Pausen sind ein wichtiger Teil des Arbeitsalltags. Sie dienen nicht nur zur Erholung, sondern werden auch häufig zum Austausch mit den Kolleginnen und Kollegen genutzt. Viele Arbeitnehmer fragen sich allerdings, ob sie ihre Pausenzeiten selbst bestimmen dürfen, oder ob der Arbeitgeber hier das letzte Wort hat. Welche Regelungen es gibt und welche Rechte Arbeitnehmer haben, erklären wir in diesem Überblick.

Übrigens: Kriselt es im Unternehmen, werden Arbeitnehmern nicht selten Aufhebungsverträge angeboten. Diese Verträge können jedoch Folgen für den Bezug von Arbeitslosengeld haben und eine Sperrzeit nach sich ziehen. Vorsorglich sollte in einer solchen Situation dann Bürgergeld statt Arbeitslosengeld beantragt werden.

Arbeitsrecht: Darf der Arbeitgeber die Pausenzeiten bestimmen?

Der eine oder andere Arbeitnehmer wird es nur ungern hören. Aber grundsätzlich darf der Arbeitgeber festlegen, wann Mitarbeiter ihre Pausen machen, da dies unter das sogenannte Direktionsrecht fällt. Dies muss jedoch im Rahmen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) geschehen. Arbeitnehmer haben somit keine völlige Entscheidungsfreiheit über ihre Pausenzeiten, können aber eigenständig darüber verfügen, wie sie ihre Pausen verbringen. Es muss also niemand in seiner Pause vor dem Bildschirm verharren oder sie in den Räumlichkeiten des Arbeitsortes verbringen.

Was schreibt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) über Pausenzeiten vor?

Was genau ist allerdings zu den Pausenzeiten im Arbeitszeitgesetz geregelt? Gemäß Paragraf 4 des ArbZG sind Pausen bei einer Arbeitszeit von über sechs Stunden gesetzlich vorgeschrieben. Konkret sieht das Gesetz vor, dass bei einer Arbeitszeit von mehr als sechs bis neun Stunden eine Pause von mindestens 30 Minuten zu gewähren ist. Bei mehr als neun Stunden Arbeitszeit sind es mindestens 45 Minuten. Diese Pausen können in Zeitblöcke von je mindestens 15 Minuten aufgeteilt werden. Wichtig ist, dass eine Pause spätestens nach sechs Stunden eingelegt werden muss. Eine Verletzung dieser Regelung kann dem Arbeitszeitgesetz zufolge mit einer Geldbuße geahndet werden.

Darf der Arbeitgeber die Pausenzeiten festlegen?

Der Arbeitgeber hat das Recht, im Rahmen seines Direktionsrechts die Pausenzeiten festzulegen, solange die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden. Er darf dabei jedoch keine völlig unzumutbaren Zeiten anordnen, wie etwa eine Pause zu Beginn oder am Ende der Schicht, da dies dem Erholungszweck der Pause widersprechen würde, wie der Deutsche Gewerkschaftsbund auf seiner Website erklärt. Denn die Pause soll gezielt als Unterbrechung der Arbeitszeit dienen und nicht als eine Form von Verkürzung. Arbeitnehmer müssen über die genaue Lage der Pausen im Voraus informiert werden, damit sie sich darauf einstellen können. In bestimmten Branchen, wie der Pflege, können durch Tarifverträge abweichende Pausenregelungen gelten.

Pausenzeiten am Arbeitsplatz - Welche Rolle spielt der Betriebsrat?

In Betrieben mit einem Betriebsrat hat dieser dem Deutschen Gewerkschaftsbund DGB zufolge gemäß Paragraf 87 Absatz 1 Nr. 2 BetrVG ein Mitbestimmungsrecht bei der Festlegung der Pausenzeiten. Dies bedeutet, dass der Arbeitgeber nicht eigenmächtig handeln kann und die Pausenzeiten gemeinsam mit dem Betriebsrat vereinbart werden müssen. Falls keine Einigung erzielt wird, entscheidet die Einigungsstelle.

Wann kann die Pausenregelung problematisch werden?

Konflikte entstehen oft, wenn Pausenzeiten ungünstig für bestimmte Arbeitsabläufe festgelegt werden, beispielsweise in Produktionsbetrieben, wo Pausen koordiniert werden müssen, um den Betriebsablauf nicht zu stören. Ein weiteres Beispiel sind flexible Arbeitsmodelle, bei denen Arbeitnehmer gerne selbst entscheiden würden, wann sie ihre Pause nehmen, was aber in vielen Fällen durch das Weisungsrecht des Arbeitgebers eingeschränkt ist. Arbeitnehmer, die mit einer Pausenregelung unzufrieden sind, sollten sich an ihren Betriebsrat wenden oder gegebenenfalls die Aufsichtsbehörde einschalten. Dies riet Arbeitsrechtlerin Nathalie Oberthür in einem Interview mit der Deutschen Presse-Agentur (dpa).

Arbeitnehmer sollten wissen, dass der Arbeitgeber die Pausenzeiten im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften und unter Berücksichtigung des Betriebsrats festlegen darf. Das Arbeitszeitgesetz gewährleistet jedoch, dass diese Pausen zu Erholungszwecken dienen und nicht völlig willkürlich angesetzt werden. Arbeitnehmer haben kein Mitspracherecht bei der genauen Lage der Pausen, können jedoch frei entscheiden, wie sie diese verbringen.

Übrigens: Beim Bürgergeld übernimmt das Jobcenter auch die Mietzahlungen sowie so manche Schulden des Empfängers. Was viele Menschen nicht wissen: Manchmal bezahlt das Jobcenter auch den Stellplatz für das Auto.