Das Europa offener Grenzen ist erst einmal Geschichte. Nachdem wegen des Coronavirus im Verlauf der vergangenen Woche schon mehrere EU-Staaten die Reisefreiheit drastisch eingeschränkt hatten, hat jetzt auch die Bundesrepublik nachgezogen und seine Grenzen nach Norden, Süden und Westen dicht gemacht. Einschränkungen gibt es beim Übertritt nach Dänemark, Österreich, Luxemburg, in die Schweiz und nach Frankreich. Was passiert jetzt mit den Pendlern?
Auf was müssen sich Pendler zwischen Deutschland und der Schweiz einstellen?
Menschen, die diesseits der Grenze wohnen und jenseits arbeiten, haben zunächst keine Einschränkungen ihrer Reisefreiheit zu fürchten. Sowohl die Schweizer als auch die deutschen Behörden haben sich entschlossen, die Grenzen für Arbeitspendler offen zu halten. Bereits am Freitag hatte der Schweizer Bundesrat mit Blick auf das insbesondere in Italien grassierende Coronavirus beschlossen, die Schengen-Grenzkontrollen vorübergehend wieder einzuführen. Konkret bedeutet das, dass „mit sofortiger Wirkung lageabhängig an sämtlichen Binnengrenzen“ der Schweiz wieder Personen- und Fahrzeugkontrollen stattfinden, heißt es von der Eidgenössischen Zollverwaltung. Die Einreise ist demnach nur noch Personen erlaubt, die aus beruflichen Gründen in die Schweiz einreisen.
Auch Transit- und Warenverkehr seien weiter erlaubt, heißt es. Nach Informationen des SÜDKURIER gilt dies auch für die deutsch-Schweizer-Grenze, also insbesondere entlang des Hochrheins. Am Sonntag nun zog die Bundesregierung nach. Wegen der Corona-Krise schließt Deutschland seine Grenzen ab Montagmorgen, 8 Uhr, zu den Nachbarländern Frankreich, Luxemburg, Österreich und der Schweiz, sowie Dänemark. Geplant sind vorrübergehend verschärfte Kontrollen, gegebenenfalls Zurückweisungen. Der Warenverkehr zwischen Deutschland und den Nachbarstaaten soll gesichert bleiben, sagte Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) am Sonntag. Auch Pendler dürften die Grenzen passieren. Sie sollten sich mit Passierscheinen vom Arbeitgeber ausweisen, sagte er.
Grüne Zettel
Was ist mit Skiurlaubern?
Ende vergangener Woche hatte sich Bundesgesundheitsminister Jens Spahn (CDU) an die Bundesbürger gewandt und gesagt, Freizeitaktivitäten so gut wie möglich einzuschränken. „Besonders Reisende und Ski-Urlauber, die aus der Schweiz, Italien und Österreich zurückkehren, sollten so weit möglich ein bis zwei Wochen zu Hause bleiben, auch ohne Symptome“.
Müssen Grenzpendler mit Quarantäne rechnen?
Nein. Generell werden Arbeitspendler anders eingestuft als Skitouristen. Der Skiurlaub in den Alpen sei anders zu werten, als die Arbeit im Nachbarstaat, sagte der Konstanzer Bundestagsabgeordnete und Unions-Fraktionsvize, Andreas Jung, unserer Zeitung. Wer also täglich zum Arbeiten etwa in die Kantone Thurgau, Schaffhausen, Zürich oder Aargau fährt, unterliegt einer anderen Risikobewertung als Rückkehrer von den Skihochburgen der Alpen, auch weil diese als Corona-Risikogebiete eingestuft werden.
Wie ist es mit Einkaufstouristen?
Ob Einkaufstouristen mit Einschränkungen an den Grenzen zu rechnen haben, ist nicht völlig geklärt. Eigentlich gelten sie als Pendler, unterliegen insofern also keinen Einschränkungen. Andererseits berichtet die „Bild“, die Grenzschließungen gingen auch auf den Versuch zurück, Hamsterkäufe von Ausländern zu unterbinden, da diese bereits zu Versorgungsproblemen in Deutschland geführt hätten. Klar ist, dass die Mehrwertsteuerrückerstattung für Einkaufstouristen im Grenzgebiet ausgesetzt ist. Nach Angaben des Hauptzollamts Singen würden Grüne Zettel an Grenzübergängen zur Schweiz nicht mehr abgestempelt.
Was ist die Stoßrichtung der aktuellen Neuregelungen im Grenzverkehr?
In der Corona-Krise wagen die europäischen Regierungen einen Spagat. Sie müssen einerseits sicherstellen, dass die Pandemie möglichst wenige Menschen erfasst. Oberstes Ziel ist also die Zahl der Neuerkrankungen einzudämmen. Gleichzeitig stehen sie vor der Herausforderung, das Wirtschaftsleben nicht abzuwürgen, ein gewisses Maß an Mobilität also zu ermöglichen. Das Motto, nach dem die Politik derzeit verfährt, lautet daher: Nicht zwingend notwendige Mobilität und soziale Kontakte – etwa Freizeitaktivitäten – einzuschränken, beruflich bedingte Aktivitäten – etwa das Arbeitspendeln – möglichst zuzulassen.