Das sind gute Nachrichten für Grenzgänger: Auch Menschen, die auf der deutschen Seite am Hochrhein wohnen und in der Schweiz oder in anderen Nachbarländern arbeiten, profitieren von der Energiepreispauschale. So die Information der Parlamentarischen Staatssekretärin und SPD-Bundestagsabgeordnete Rita Schwarzelühr-Sutter.

Finanzministerium schafft Klarheit

Bisher war unklar, ob Grenzgänger ebenfalls von der Energiepreispauschale von 300 Euro profitieren. Daher habe sich Schwarzelühr-Sutter ans Bundesfinanzministerium gewandt und die positive Antwort erhalten. Die Betroffenen dürfen sich also freuen.

Grenzgänger müssen Pauschale beantragen

„Es freut mich sehr, dass das Bundesfinanzministerium mir gegenüber nun bestätigt hat, dass die Grenzgänger ebenfalls von der Energiepreispauschalen profitieren“, zitiert ihr Wahlkreisbüro Schwarzelühr-Sutter.

Aber anders als die in Deutschland Beschäftigten müssen Grenzgänger die Pauschale allerdings bei ihrer Veranlagung der Einkommensteuer beim zuständigen Finanzamt beantragen. Wer in Deutschland arbeitet, erhält die 300 Euro als Zuschuss zum Gehalt vom Arbeitgeber.

Der Hintergrund: Grenzgänger, die in Deutschland unbeschränkt steuerpflichtig sind und Einkünfte aus nichtselbstständiger Tätigkeit beziehen, haben laut Angaben Anspruch auf die Energiepreispauschale (EPP). Anders formuliert: Sie sind im Sinn des Einkommensteuergesetzes anspruchsberechtigt.

Die Energiepreispauschale werde nicht über den ausländischen Arbeitgeber ausgezahlt, weil dieser kein Arbeitgeber im Sinn des Einkommensteuergesetzes darstelle, schreibt das Wahlkreisbüro der SPD-Politikerin.

Belastungen der Bürger abfedern

Schwarzelühr-Sutter: „Der Angriff auf die Ukraine hat die ohnehin angespannte Lage auf den Energiemärkten drastisch verschärft. Die im Entlastungspaket II vom 23. März beinhaltete Energiepreispauschale leistet einen wichtigen Beitrag, um die Belastungen der Bürger durch steigende Kosten für Strom abzufedern.“

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