Die Impfpriorisierung des Landes Baden-Württemberg wurde zuletzt am 19. April maßgeblich geändert. Seither dürfen sich Personen, die das 60. Lebensjahr vollendet haben in den Impfzentren oder bei den Hausärzten impfen lassen. Die nächste Ausweitung
Donaueschingen
Die Warteliste meiden: So sollen Menschen unter 60 mit ihrem Impfbegehren umgehen
Bürger mittleren Alters kennen das Dilemma. Sie sind noch nicht 60 Jahre alt, haben also noch keine altersbezogene Impfberechtigung. Trotzdem geht es vielen so, dass sie einerseits keinem Impfberechtigten den Termin wegnehmen wollen, andererseits aber nicht ohne Not hintanstehen möchten. Was also tun in dieser Situation?
