Wolfgang Kubicki ist verurteilt: In einem von drei Anklagepunkten hat das Hohe Grobgünstige Narrengericht zu Stocken den Vizepräsidenten des Deutschen Bundestags und stellvertretenden Bundesvorsitzenden der FDP im 672. Jahr nach Hans Kuony schuldig
Stockach
Kein Freispruch für Kubicki, aber ein eigenes Strafmaß: So hat das Narrengericht geurteilt
Der Vizepräsident des Deutschen Bundestags und stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP musste sich am Schmotzigen Dunnschtig wegen drei Anklagepunkten vor dem Stockacher Narrengericht verantworten.
