Konstanz
Nach einem Gerichtsurteil können wieder mehr Menschen in die Geschäfte: Warum das unter Konstanzer Händlern für Erleichterung sorgt
Der Verwaltungsgerichtshof hat die Zutrittsbegrenzung von einer Person je 20 Quadratmetern Verkaufsfläche aufgehoben. Dadurch wird es nach Einschätzung lokaler Einzelhändler vor den Geschäften auch nach der voraussichtlichen Öffnung der Grenze am 15. Juni kaum Schlangen und Wartezeiten geben.
