Sie habe es nicht verantworten können, die Strafe zur Bewährung auszusetzen, schloss Richterin Heike Willenberg ihre Urteilsbegründung. Denn, so Willenberg an den Angeklagten gerichtet: „Solange Sie einsitzen, passiert nichts. Und das ist das
Konstanz
„Ein Nein ist ein Nein und bleibt ein Nein“: 47-Jähriger muss sich vor dem Konstanzer Amtsgericht wegen sexueller Nötigung verantworten
Das Schöffengericht verurteilte den Mann zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten – ohne Bewährung. Denn laut der Vorsitzenden Richterin fehlt dem 47-Jährigen nach wie vor das Bewusstsein dafür, was er seiner Ex-Freundin im Sommer dieses Jahres angetan hat.
