Nach gegenwärtig geltenden Regelungen sind zur Fasnacht im Freien Veranstaltungen unter 2G-Regeln mit bis zu 3000 Teilnehmern möglich. Nicht erlaubt hingegen sind Fasnetsumzüge, während andererseits beispielsweise Rathaussturm und Narrenbaumstellen
Deggenhausertal
Im „Tal“ erteilen die Zünfte der öffentlichen Fasnet eine Absage
Auch wenn die Vorgaben Zusammenkünfte unter 2G-Regeln wieder erlauben, wird es auch in diesem Jahr so gut wie keine öffentlichen Fasnetveranstaltungen im Deggenhausertal geben. Zu aufwändig sei es, die Vorgaben einzuhalten, sagen die Verantwortlichen der Narrenvereine.
