„Schon ab 2024! Habeck will Öl- und Gasheizungen verbieten“, titelte die Bild-Zeitung am Dienstag. Die Boulevardzeitung berichtete über einen Gesetzesentwurf aus dem Bundeswirtschaftsministerium zur Änderung des Gebäudeenergiegesetzes, der allerdings noch nicht final ist. Nachrichtenportale und Agenturen griffen das Thema auf, zahlreiche Kritiker meldeten sich zu Wort.

Aber was genau steht in dem 92-seitigen Vorstoß? Und was bedeutet er für die Besitzer von Öl- und Gasheizungen? Dem SÜDKURIER liegt der Entwurf vor, wir werfen einen Blick auf die wichtigsten Punkte.

Einbauverbot von reinen Öl- und Gasheizungen ab 2024

„Der Einbau von Heizungsanlagen auf Basis ausschließlich fossiler Energieträger – vor allem Gas- und Ölheizungen – ist ab dem Jahr 2024 nicht mehr gestattet.“ So steht es in dem Gesetzesentwurf. Gas- und Ölheizungen werden also auch weiterhin zulässig sein, allerdings soll laut dem Papier dann „möglichst jede neu eingebaute Heizung zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden“.

Mit der 65-Prozent-Regelung wären dann zum Beispiel Fachleuten zufolge folgende technische Lösungen möglich: Anschluss an ein Wärmenetz, Einbau einer Wärmepumpe, einer Biomasseheizung, einer Gasheizung mit grünen Gasen, einer Hybridheizung oder einer Stromdirektheizung.

Bereits im Koalitionsvertrag hatten die Ampel-Parteien festgeschrieben, dass künftig neu eingebaute Heizungen zu 65 Prozent mit erneuerbaren Energien betrieben werden sollen – ab 2025. Im März 2022 hat der Koalitionsausschuss dies auf 2024 vorgezogen. Dieser Punkt im Gesetzesentwurf ist also kein neuer Vorschlag aus dem Bundeswirtschaftsministerium.

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Ab 2045: Vollständige Umstellung auf erneuerbare Energien

Die Einführung der 65-Prozent-Vorgabe ist dem Entwurf zufolge ein wichtiger Schritt für die vollständige Umstellung: Ab 2045 sollen demnach alle Heizungsanlagen vollständig auf erneuerbare Energien umgestellt werden.

Gleichzeitig sieht der Vorstoß auch eine Sonderregelung für die Besitzer bestehender Öl- und Gasheizungen vor: Kommt es hier ab 2024 etwa zu Schäden, bei denen es keine Reparatur mehr möglich ist, sollen für einen Übergangszeitraum von drei Jahren auch noch rein fossile Gas- oder Ölheizungen, „egal ob neu, gebraucht, oder geliehen“ installiert werden dürfen. Der Einsatz von Stromdirektheizungen sei als Übergangslösung ebenfalls zulässig. Auch diese geplante Übergangsregelung war bereits vorher bekannt.

Die Nutzung von fossilen Heizungsanlagen soll laut Gesetzesentwurf generell nach 30 Jahren Betriebsdauer verboten werden. Schon jetzt schreibt die Modernisierungsregel im Gebäudeenergiegesetz vor, dass Heizungen, die mehr als 30 Jahre betrieben werden, in bestimmten Fällen ausgetauscht werden müssen.

Messtechnik-Pflicht an allen neuen Heizungen ab 2025

Alle Heizungsanlagen, die ab dem 1. Januar 2025 eingebaut werden, sollen dem Vorstoß aus dem Wirtschaftsministerium zufolge mit spezieller Messtechnik ausgestattet sein. Diese soll den Energieverbrauch und die erzeugte Wärmemenge erfassen können.

Die Idee dahinter: „Eine solche Anzeige ermöglicht es dem Betreiber der Heizungsanlage, einen erhöhten Verbrauch [...] zu erkennen und gegebenenfalls Maßnahmen zu ergreifen, um den Energieverbrauch zu reduzieren.“ Die Ausstattung soll fernablesbar sein, Datenschutz und Datensicherheit müssten gewährleistet sein.

„Völlig unbrauchbarer Vorschlag“: Kritik an Habecks Gesetzesentwurf

Gegen die Pläne, die im Grundsatz zum Teil schon im Koalitionsvertrag beschlossen worden waren, regt sich Widerstand aus der FDP. So kritisierte der wohnungspolitische Sprecher der Fraktion, Daniel Föst, der Entwurf schieße „weit über die Koalitionsvereinbarung hinaus“. Die FDP wolle dem Vorstoß nicht zustimmen. Der Gebäudesektor müsse zwar klimafit werden, das funktioniere aber „nicht über Nacht und mit der Brechstange“, so Föst.

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Der Eigentümerverband Haus und Grund lehnte die Pläne ebenfalls als praxisfern ab und forderte ein Eingreifen von Bundeskanzler Olaf Scholz (SPD). „Der Entwurf ist gespickt mit zahlreichen Pflichten und Detailvorgaben, ohne dass klar wird, wie diese in der Praxis umgesetzt werden können. Oftmals existieren für geforderte Änderungen keine praxistauglichen und finanzierbaren Lösungen, kritisierte Verbandspräsident Kai Warnecke.

Der CDU-Fraktionschef im baden-württembergischen Landtag, Manuel Hagel, bezeichnete den Gesetzesentwurf als völlig unbrauchbaren Vorschlag von Habeck. Mit Verboten und Gängelungen werde die Klimawende nicht gelingen, stattdessen brauche es Anreize und Innovationen. „Ich empfehle den Blick nach Baden-Württemberg, wenn er sehen will, wie man es richtig macht.“ Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) sagte am Dienstag auf Nachfrage, das ihm kein Entwurf vorliege. Erst wenn das der Fall sei, bewerte er Dinge.

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