Lukas von Hoyer

Wer seine Arbeit zu spät aufnimmt, muss mit Konsequenzen rechnen. Nach wiederholter Verspätung können diese bis zur Kündigung reichen. So weit, so bekannt. Doch bei einem genauen Blick auf die Arbeitszeit stellt sich die Frage: Wann ist zu spät? Oder anders gefragt: Wann beginnt die Arbeitszeit? Im Arbeitsrecht ist dies klar festgelegt, doch die Regelungen erlauben in einem Szenario Spielraum.

Wann beginnt die Arbeitszeit?

Wer nicht im Homeoffice arbeitet, muss sich rechtzeitig auf den Weg zu seinem Arbeitsplatz machen. Die Zeit, die für die Anreise benötigt wird, zählt nicht zur Arbeitszeit. Das geht aus der ständigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts hervor. Der Grund: Die Beschäftigte oder der Beschäftigte erbringt hierbei keine Leistung für den Arbeitgeber, keine Arbeit.

Interessant wird es beim Thema Dienstreisen. Hierbei lässt die Rechtsprechung im Arbeitsrecht mehrere Optionen zu. Wenn eine Beschäftigte oder ein Beschäftigter während der Reisezeit beruflich telefonieren, sich über Berufliches informieren oder Unterlagen durchsehen soll, muss die Reisezeit in der Regel als Arbeitszeit angesehen werden. Handelt es sich um Ruhezeit, bei der Beschäftigte beispielsweise Musik hören oder lesen können, ist das nicht der Fall. Auch die Wahl des Verkehrsmittels kann dabei eine Rolle spielen.

Der Beginn der Arbeitszeit ist klar geregelt: Die Arbeitszeit fängt am Arbeitsplatz an. Das erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV), der dpa. Bei einem Bürojob bedeutet das, dass die Arbeitszeit läuft, sobald Beschäftigte am Schreibtisch sitzen. Das Hochfahren des PCs ist demnach bereits Teil der Arbeit.

Übrigens: Das Gültigkeitsprinzip schützt Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bei Konflikten rund um arbeitsrechtliche Regelungen. Das Gleichbehandlungsgesetz ist ebenfalls zum Schutz von Beschäftigten entworfen worden.

Stellt das Umziehen den Arbeitsbeginn dar?

Bei Jobs, bei denen nicht das Büro oder das Homeoffice den Arbeitsplatz darstellen, kann es rund um den Beginn der Arbeitszeit komplizierter werden. Oft müssen die Angestellten Vorbereitungen treffen, bevor sie ihren Arbeitsplatz betreten. Der Klassiker ist hierbei das Anziehen von Schutzkleidung oder anderer Dienstkleidung. Laut Schipp ist das Umziehen in diesen Fällen Teil der Arbeitszeit.

Die allgemeine Regelung ergebe sich wie folgt: Tätigkeiten, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer auf Wunsch des Arbeitgebers tun, zählen zur Arbeitszeit. Wenn der Arbeitgeber zentrale Zeiterfassungsgeräte nutzt, wird der Arbeitsbeginn durch diese angegeben. Auch dann, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer nicht am Arbeitsplatz ist.

Wann endet die Arbeitszeit?

Das Ende der Arbeitszeit geht mit dem Verlassen des Arbeitsplatzes einher, wie Schipp klarstellt. Wer am PC arbeitet, beendet seinen Arbeitstag daher nach dem Herunterfahren, mit dem Verlassen des Schreibtischs. Bei fixen Arbeitszeiten müssen die Angestellten selbst darauf achten, den vorgegebenen Zeitrahmen zu beachten.

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die sich nach der Arbeit umziehen müssen, beenden ihre Arbeitszeit demnach mit dem Verlassen der Umkleidekabine. Wer bei seiner Tätigkeit starken Verschmutzungen ausgesetzt ist, kann sich in der Arbeitszeit waschen, bevor der Heimweg angetreten wird.

Übrigens: Es gibt einige Dinge, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer beachten sollten, wenn sie Urlaub beantragen.