Neun. So viele Mitgliedstaaten hatte das Europäische Parlament, als 1979 zum ersten Mal die Bürger zu den Urnen gerufen wurden. Zwar hatte die damalige Europäische Gemeinschaft (die EU wurde erst 1992 mit dem Maastricht-Vertrag geboren) schon vorher ein Parlament, allerdings entsandten die Mitgliedstaaten damals Abgeordnete aus ihren nationalen Volksvertretungen, ohne dass die Bürger dabei ein Mitspracherecht hatten.
Von der Versammlung zur Volksvertretung
Eine Parlamentarische Versammlung gab es bereits in der 1951 gegründeten Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl, der neben Frankreich, Italien und Deutschland die Beneluxstaaten angehörten.

1957 wurde die Versammlung zur Institution der Europäischen Gemeinschaft, doch erst 1962 tauften die damals 142 Abgeordneten das Gremium in Europäisches Parlament um.
Mehr Rechte
In den folgenden Jahrzehnten erstritt sich das Parlament zunehmendes Mitspracherecht – in den 70ern erlangte es die Beteiligung am EU-Haushalt, eigentlich eine klassische Aufgabe einer Volksvertretung. Erst in den 80ern durfte das Parlament an Gesetzgebungsverfahren mitwirken.
Direkte Wahlen
Dass es so lange dauerte, bis das Europäische Parlament direkt vom Bürger gewählt wurde, hatte mit der Furcht der Mitgliedstaaten, in der EU an Macht zu verlieren, zu tun. Erst 1976 erteilten die EU-Länder ihre Zustimmung, es sollte noch drei Jahre dauern, bis das erste Mal zu den Urnen gerufen wurde.
410 Abgeordnete wurden damals in die Volksvertretung gewählt – verteilt nach dem Prinzip der fallenden Proportionalität: kleinere Mitgliedstaaten sind dadurch überproportional stark vertreten.
Soziale waren stark
Die stärkste Fraktion wurde damals die Sozialistische Fraktion mit 113 Sitzen, die heute stärkste Fraktion der Europäischen Volkspartei (Christlich-Demokratische Fraktion, 107 Sitze) wurde damals nur die zweitgrößte Parteienfamilie, gefolgt von der Fraktion der europäischen Demokraten (Konservative, 64 Sitze).
Die Fraktion der Kommunisten und den ihnen nahestehenden Parlamentariern wurde mit 44 Sitzen viertstärkste Fraktion vor der Liberalen und Demokratischen Fraktion (40 Sitze).
Schrumpfende Wahlbeteiligung
Die Wahlbeteiligung der Deutschen lag damals mit 65,7 Prozent knapp über dem Durchschnitt. 2014, bei den letzten EU-Wahlen, gingen nur noch 48,1 Prozent. Die Union von CDU und CSU war der große Gewinner der ersten Europawahlen 1979, als sie 42 der 81 deutschen Sitze gewinnen konnten.

Die SPD kam auf 35 Sitze, während die FDP vier Mandate auf sich vereinigen konnte. 1984 zogen die Grünen ein, die FDP hinderte die Sperrklausel.
Streit um die Sperrklausel
Bei der Europawahl 2014 wurde die bisherige Sperrklausel aufgehoben, da das Bundesverfassungsgericht erst 2011 die damals geltende Fünf-Prozent-Klausel und im März 2014 die dann in das Wahlgesetz genommene Drei-Prozent-Klausel für verfassungswidrig erklärt hatte. Abgeordnete von 14 deutschen Parteien zogen dann ins Parlament ein.