Wer seine Angelegenheiten ordnet, um für den Notfall abgesichert zu sein, ist vielleicht versucht zu denken, dass mit dem Testament doch eigentlich das Wichtigste erledigt ist. Dabei wird vergessen, dass Vorsorge nicht nur für den Todesfall sinnvoll ist – im Gegenteil. Wie schnell kann ein Unfall passieren, nach dem man ins Koma fällt? Wie oft hört man, dass jemand aus dem Bekanntenkreis dement ist? Wer auch in der Zeit, in der er selbst nicht mehr handeln kann, über sein Leben bestimmen will, der muss aktiv werden, bevor es zu spät ist.

Eine Betreuungsverfügung oder Vorsorgevollmacht stellt sicher, dass die eigenen Wünsche im Pflegefall berücksichtigt werden. Das weiß auch Engelbert Cicak. Der 59-jährige Konstanzer hatte sich schon lange Gedanken über das Thema gemacht, bevor er gemeinsam mit seiner Frau tätig wurde. „Ich habe immer mal wieder gedacht, dass ich jetzt endlich etwas machen muss. Und als dann durch eine Gesetzesänderung klar wurde, dass mein Arzt ohne Vollmacht nicht mal meinen nächsten Angehörigen Auskunft geben darf, kam der Stein ins Rollen.“ Er begann sich zu fragen: Was wäre, wenn ich durch Unfall oder Krankheit meine Angelegenheit nicht mehr selbst regeln kann? Wenn meine Frau nichts tun darf, weil sie keine Vollmacht hat? Als beide ihr Testament neu gestalteten, wurde auch eine Vorsorgevollmacht erstellt.

Beratung ist wichtig

Einfach ein Formular auszufüllen – im Grunde reicht sogar ein formloses Schreiben –, das hätte sich Engelbert Cicak nicht zugetraut. „Da gibt es wahnsinnig viele Fallstricke“, erklärt er seine Bedenken. „Was will man, was will man nicht? Einerseits möchte man vielleicht seine Organe spenden, andererseits lehnt man lebensverlängernde Maßnahmen ab – es ist nicht leicht zu entscheiden, was richtig ist.“ Wer sich in solchen Fragen nicht auskennt, sollte sich seiner Ansicht nach beraten lassen. Das machen zum Beispiel Betreuungsvereine oder Sozialverbände, aber auch Anwälte. Eine solche rechtliche Beratung hat Engelbert Cicak in Anspruch genommen und die Vorsorgevollmacht mit seinem Anwalt erstellt. Das sei für ihn unerlässlich gewesen. „Dann ist man auf der sicheren Seite. Man übersieht sonst vielleicht etwas Wichtiges, vor allem kann man die Konsequenzen für sich selbst und den Bevollmächtigten einfach nicht einschätzen.“Experten raten dazu, beim Ausfüllen einer Vollmacht vor allem auch darauf zu achten, dass sie nicht der Patientenverfügung widerspricht. Denn das komme immer wieder vor.

Wer ein Formular ausfüllt, der hat bereits alle relevanten Fragen vor sich, wer ein eigenes Schreiben aufsetzt, sollte darin beispielsweise festhalten: Wer soll mein Betreuer sein und wer auf keinen Fall? Was muss beachtet werden, wenn ich ein Pflegefall werde? Wo will ich untergebracht werden? Wie will ich im Krankenhaus behandelt werden? Welche Rechte trete ich an meinen Bevollmächtigten ab – darf er sich zum Beispiel um meine Finanzen kümmern? Wer sichergehen will, sollte das Dokument beglaubigen lassen. Denn Experten zufolge werden sie von Banken, Versicherungen oder staatlichen Stellen sonst nicht immer akzeptiert.Ein Grund dafür, dass das Ehepaar Cicak sich für eine Vorsorgevollmacht entschieden hat, war der, dass die beiden vermeiden wollen, dass irgendwann ein Fremder die Entscheidungen trifft, zu denen sie möglicherweise nicht mehr in der Lage sind. Das passiert jedoch recht häufig – wenn jemand durch Unfall oder Krankheit nicht mehr geschäftsfähig ist, wie es heißt, und niemand bevollmächtigt wurde, kommt automatisch das Betreuungsgericht ins Spiel, das festlegt, wer in Zukunft wichtige Entscheidungen trifft. 2013 wurden laut einer Statistik des Bundesamts für Justiz 211 000 Betreuungsverfahren neu angeordnet, in den meisten Fällen wurden zwar Familienangehörige als Betreuer eingesetzt – diese werden jedoch kontrolliert. Die Zahl dieser erstmals angeordneten Betreuungen hat sich innerhalb von 20 Jahren fast verdreifacht. In Deutschland werden derzeit rund 1,3 Millionen Menschen so betreut.

Engelbert Cicak kennt die Vorteile dieser Art von Betreuung, bei der man durch eine entsprechende Verfügung zumindest einen Wunsch für seinen Betreuer äußern kann – aber auch die Nachteile. Für ihn kam sie nicht infrage, selbst wenn die Generalvollmacht für den Fall, dass er eines Tages seine Geschäfts- und Handlungsfähigkeit verlieren sollte, ebenfalls nicht nur Vorteile hat: „Wenn ich jemanden bevollmächtige, hat diese Person natürlich Macht über mich.“ Deshalb war es ihm wichtig, jemanden einzusetzen, dem er hundertprozentig vertraut. Das ist seine Frau, sein Sohn ist der Ersatzbevollmächtigte – denn theoretisch bestehe ja die Gefahr, dass sie vor ihm dement wird und die Vollmacht nicht mehr ausüben kann. Mit zwei Bevollmächtigten ist Engelbert Cicak zufrieden: „Zu viele sollten es nicht sein, sonst führt das zu Diskussionen, die sicher nicht in meinem Sinne sind.“ Das raten auch Experten – einerseits ist es gut, sich abzusichern, dennoch besteht die Möglichkeit, dass beide Bevollmächtigte nicht immer der gleichen Meinung sind. „Ich denke, wir haben es richtig gemacht“, sagt der Konstanzer rückblickend. Angst, das Falsche festzulegen, hatte er nie. Wichtig war und ist ihm sein Selbstbestimmungsrecht – zu entscheiden, was er will, solange er das kann.

Kein leichtes Thema

Ganz ohne Hindernisse war der Weg zur Vorsorgevollmacht nicht, erinnert sich der 59-Jährige. „Wir haben mehrere Anläufe genommen“, sagt er. Im Internet hatten sie recherchiert, hin und her überlegt, dann Formulare heruntergeladen, sogar einen Termin mit dem Notar gab es schon – „der kam dann aber nie zustande“. Der Gedanke an eine mögliche Erkrankung sei kein Problem gewesen, sagt Engelbert Cicak. Aber es sei eben nicht ohne, „über so ein Thema zu sprechen. Man gibt ja doch einiges von sich her.“ Mit seiner Frau hat er das Thema im Detail diskutiert – mit seinem Sohn nicht. Er geht jedoch davon aus, dass dieser den Inhalt der Vollmacht richtig einzuordnen weiß, sollte er sie einmal verwenden müssen. „Wir haben vorausgesetzt, dass unser Sohn die Aufgabe übernimmt“, sagt er. „Es ist ja nicht in meinem Interesse, dass ein vom Gericht bestellter Fremder solche wichtigen Entscheidungen trifft, schließlich geht es ja um mich. Und ich möchte für den Notfall jemanden haben, dem ich vertraue und von dem ich weiß: Der tut das Richtige für mich.“ Gemeinsam hat das Paar seine Wünsche dokumentiert. „Wir haben konkrete Vorstellungen“, so Engelbert Cicak. Die Vorsorge-Urkunde ist im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer registriert, eine Abschrift liegt bei ihm zu Hause – nicht nur für ihn die optimale Lösung. Mehr als 2,6 Millionen Urkunden sind registriert, viele davon mit Patientenverfügungen verbunden. Das Thema Vorsorgevollmacht ist für Engelbert Cicak damit abgeschlossen. „Es ist geregelt, und damit ist es gut.“ Er betont: „Ich will nicht in einer staatlichen Einrichtung betreut werden. Das soll kein anderer für mich entscheiden – diese Entscheidung will ich selbst treffen!“ Damit fühlt er sich abgesichert. „Aber wer weiß, was morgen ist?“

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