Die Öffnung des Bades widerspreche den Regelungen des Paragrafen 28b des Infektionsschutzgesetzes, der sogenannten Notbremse, heißt es aus dem Landratsamt. Auf dieser Basis entschied das Ordnungsamt, dass die Schließung zum jetzigen Zeitpunkt
Unterkirnach
Nach dem Badespaß droht jetzt das Bußgeld: Das Landratsamt zeigt kein Verständnis für die Vermietungs-Aktion im Unterkirnacher Aqualino
Eine Vermietung an Privatpersonen sollte am Wochenende nach langer Schließung endlich wieder Badespaß im Unterkirnacher Hallenbad Aqualino ermöglichen. Die neuen Betreiber hofften, ein Schlupfloch im Infektionsschutzgesetz gefunden zu haben und das Bad als Privatbad für jeweils einen Haushalt mit einer weiteren Person vermieten zu können. Doch schnell schritt das Ordnungsamt des Landkreises Schwarzwald-Baar ein und untersagte noch am Samstagabend die weitere Öffnung des Bades. Der SÜDKURIER fragte bei der Behörde nach den Hintergründen und Folgen des Einschreitens nach.
