Der angeklagte Hausverwalter aus dem Kreis Schwarzwald-Baar ist mit seinem Versuch gescheitert, im Berufungsverfahren doch noch eine Bewährungsstrafe für seine Unterschlagungen zu bekommen. Er soll nun für drei Jahre hinter Gitter.
Eine Revision
Schwarzwald-Baar
Keine Bewährung: Dem Hausverwalter droht nun Gefängnis
Das Landgericht verurteilt Finanzbeamten in der Berufungsverhandlung zu drei Jahren Haft. Damit ist die Pension des früheren Beamten weg.
