Mit den Richtlinien für die Vergabe von Bauplatzgrundstücken für das in der Erschließung befindliche Baugebiet „Im Unteren Brühl“ hat sich der Gemeinderat in seiner jüngsten öffentlichen Sitzung in der Hohenzollernhalle in Frohnstetten
Stetten am kalten Markt
Richtlinien für die Vergabe im Baugebiet „Im Unteren Brühl“ beschlossen
Der Gemeinderat Stetten am kalten Markt hat Regelungen für die Vergabe von Grundstücken im Baugebiet „Im Unteren Brühl“ getroffen. Die Bewerbungsfrist ist vom 28. Mai bis vorerst 21. Juni. Interessenten haben einen Fragebogen auszufüllen, der sowohl Orts- wie auch sozialbezogene Kriterien wertet.
