Im Prozess gegen die Mitglieder einer Rockergruppe aus Sigmaringen mit Clubheim in Laiz wegen Brandstiftung und unerlaubtem Handel mit Betäubungsmitteln in nicht unerheblicher Menge verurteilte die Strafkammer des Landgerichts Hechingen unter
Kreis Sigmaringen
Haftstrafen für die vier Rocker im Prozess wegen Drogenhandels und Brandstiftung
Im sogenannten Rocker-Prozess am Landgericht Hechingen sind die Urteile gefallen. Die vier Angeklagten, die einer Rockergruppe mit Clubheim in Sigmaringen angehören, wurden zu Haftstrafen zwischen zwei Jahre und vier Monate und fünf Jahren ohne Bewährung verurteilt.
