Der Kauf ab 18 Jahren ist erlaubt, aber das Mitführen nur mit kleinem Waffenschein. Genau dieser rechtliche wichtige Unterschied bei einer halbautomatischen Schreckschusspistole brachte einen jungen Mann in Stockach vor Gericht.Er wollte dies nicht
Stockach
Wozu kauft ein 18-Jähriger eine Schreckschusspistole? Gerichtverhandlung wirft einige Fragen auf
Eine waffenscheinpflichtige Schreckschusswaffe stand im Mittelpunkt einer Verhandlung am Amtsgericht Stockach. Der junge Besitzer gab sich unwissend, was das Gesetz angeht, aber verstrickte sich dann bei seinen Aussagen.
