Gut ein halbes Jahr nach dem Ertrinken eines siebenjährigen Jungen der Stephansschule steht fest: Die Konstanzer Staatsanwaltschaft wertet den Vorfall nicht als Verkettung unglücklicher Umstände, sondern folgt, zumindest in Teilen, den Forderungen
Konstanz
Tödlicher Schwimmunfall: Staatsanwalt beantragt zwei Strafbefehle wegen fahrlässiger Tötung
Nach dem Ertrinken eines Siebenjährigen kommt es aller Voraussicht nach zu einer Hauptverhandlung am Konstanzer Amtsgericht. Die beiden Strafbefehle richten sich gegen die Schwimmlehrerin und die Referendarin.
